Luftpolizeiabkommen mit Frankreich erneuert
20. Oktober 2022: Die Flugvorführungen der Schweizer Luftwaffe über der Axalp sind nicht „nur“ eine eindrückliche Leistungsdemonstration der Luftwaffe, der Anlass wird auch zur Pflege von Kontakten genutzt. Am 18. Oktober hat der General der Französischen Luftwaffendivision, Dominique Tardif, die Axalp besucht und auf dem Flugplatz Meiringen den Staatsvertrag über das Luftpolizeiabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich erneuert.
Das seit 2004 bestehende Abkommen musste wegen gewissen operationellen, technischen und administrativen Punkten angepasst werden. Der stellvertretende Kommandant der Schweizer Luftwaffe, Brigadier Werner Epper, und General Dominique Tardif haben das neue Abkommen am 18. Oktober auf dem Militärflugplatz Meiringen unterzeichnet. Das Abkommen beschreibt die grundsätzliche Zusammenarbeit im täglichen Luftpolizeidienstes – wie das Abfangen, die Identifikation und Begleitung eines fremden, fehlgeleiteten Flugzeuges – über die jeweiligen Grenzen hinweg. Aber auch den Prozess zum Austausch der Luftlage oder die Benutzung der Trainingsräume sowie die gemeinsamen Trainings. Das ursprüngliche Abkommen war das erste dieser Art in Europa. Ähnliche Abkommen bestehen ebenfalls mit Deutschland, Italien und Österreich.
Die nationalen Luftwaffen-Einsatzzentren der Schweiz und Frankreichs, die für die Luftraumsicherung zuständig sind, arbeiten täglich zusammen. Darüber hinaus führen sie regelmässige Übungen durch, um die verschiedenen luftpolizeilichen Einsätze zu trainieren. Bei wichtigen Ereignissen in Grenznähe, wie zum Beispiel während Konferenzen, arbeiten die Französische und Schweizer Luftwaffe Seite an Seite, um einen angemessenen Konferenzschutz in der Luft zu gewährleisten. Bereits 2002 haben die Schweiz und Frankreich gemeinsam die Trainingszone „Cross Border Area 25“ (CBA25) eingerichtet. In diesem Trainingsraum, der sich über dem Jura, zum grössten Teil über französischem Gebiet, befindet, können Militärflugzeuge aus Frankreich und der Schweiz separiert von zivilem Luftverkehr trainieren. 2015 wurde das Volumen des Trainingsraums vor allem auf französischer Seite angepasst. Gleichzeitig erfolgte die Umbenennung in EUC25. Wird die Zone militärisch nicht genutzt, steht sie dem zivilen Luftverkehr zur Verfügung. Auch für das Training der Luftbetankung ist Frankreich ein wichtiger Partner für die Schweiz. Regelmässig üben sich Schweizer F/A-18-Piloten an französischen Tankflugzeugen in der Luft-Luft-Betankung. pd/eb