Bundesrat will mehr internationale Kooperation bei Luftlagedaten
11. Februar 2026: Der Bundesrat reagiert auf die neuen Realitäten und hat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, Verhandlungen über den erweiterten Austausch von Luftlagedaten mit internationalen Partnern aufzunehmen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweiz rechtzeitig Hinweise auf potenzielle Bedrohungen erhält, noch bevor diese den eigenen Luftraum erreichen.
Die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz gegen Bedrohungen aus der Luft wird sich mit der Einführung der Kampfflugzeuge F-35 und der Luftabwehrsysteme grosser und mittlerer Reichweiten, Patriot und IRIS-T SLM, deutlich verbessern. Aufgrund der Kleinräumigkeit der Schweiz können aber insbesondere Distanzwaffen wie Marschflugkörper, ballistische Lenkwaffen oder Hyperschallwaffen erst sehr spät erfasst werden. Dies hält das VBS heut in einer Mitteilung fest und folgert daraus, dass die Schweizer auf den Austausch von Luftlagedaten mit Partnern angewiesen sei, insbesondere weil die Schweiz über keine Sensoren ausserhalb ihres Territoriums oder im Weltraum verfüge und auch nicht Teil einer gemeinsamen Luft- und Lenkwaffenabwehr sei. Zwar gibt es bereits Abkommen mit Nachbarländern über den Austausch von Luftlagedaten, doch der Bundesrat will diese erneuern und erweitern.
Heute bestehen Abkommen zum Austausch von Daten für den Luftpolizeidienst mit Deutschland, Italien, Österreich, Frankreich sowie der NATO. Für die Abwehr von militärischen Bedrohungen wie etwa Distanzwaffen seien diese Daten jedoch kaum relevant, so das VBS. Damit Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte in allen Lagen ausgetauscht werden können, hat der Bundesrat der Aufnahme von folgenden Verhandlungen zugestimmt:
- Abschluss eines Sensor Visibility Arrangements mit der US Air Force in Europe;
- Erweiterung des Abkommens zum Air Situation Data Exchange mit dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Supreme Headquarters Allied Forces Europe (SHAPE), um klassifizierte Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte austauschen zu können;
- Abkommen zum Austausch von klassifizierten Sensor- und Luftlagedaten über zivile und militärische Flugobjekte mit Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich.
Der Bundesrat hat die Verhandlungsrichtlinien festgelegt: Die Abkommen müssen – wie üblich bei solchen Kooperationen – eine Suspendierungsklausel enthalten, um die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz einzuhalten. Dadurch kann die Schweiz den Informationsaustausch jederzeit unterbrechen, wenn sie es für angezeigt hält. Zudem sind Amtshandlungen ausländischer Behörden im Kontext des Austauschs von militärischen Luftlagedaten und -informationen auf Schweizer Territorium beziehungsweise im Schweizer Luftraum ausgeschlossen. pd / eb


















