BAZL Safety Report – strengere Auflagen für historische Flugzeuge
Der schwarze 4. August 2018 mit zwei Flugzeugabstürzen mit insgesamt 24 Todesopfern in der Schweiz wird noch lange in Erinnerung bleiben. Bei insgesamt 23 Flugzeugunfällen musste die Schweizer Zivilluftfahrt im letzten Jahr 36 Todesopfer verzeichnen. Wie sich in den letzten Monaten abgezeichnet hat, will das BAZL die Bewilligungspraxis für den Betrieb historischer Flugzeuge verschärfen. Dies geht aus dem BAZL Safety Report 2018 hervor.
Mit insgesamt 23 Flugzeugunfällen lag die absolute Zahl der Unfälle im letzten Jahr zwar deutlich tiefer als im Jahr 2017, als 42 Unfälle verzeichnet werden mussten. Doch die Zahl der Todesopfer ist mit dem tragischen Absturz der Ju-52 HB-HOT mit alleine 20 Todesopfern auf 36 angestiegen – 2017 waren es 19. In beiden Jahren mussten je neun tödliche Unfälle verzeichnet werden. Die Zahl der nicht tödlichen Unfälle ist von 31 auf 14 gesunken. Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Sicherheitsbericht 2018 festhält, sind über 90 Prozent der Unfälle in der nicht kommerziellen Luftfahrt geschehen, in der kommerziellen Luftfahrt (CAT) kam es zu zwei Unfällen (inklusive Ju-52) Absturz. Mit Helikoptern kam es 2018 zu fünf Unfällen, einer davon mit Todesfolge. Die Zahlen beziehen sich auf Unfälle in der Schweiz und Unfällen im Ausland mit in der Schweiz immatrikulierten Flugzeugen.
Laut dem BAZL Safety Report ist auch das globale Sicherheitsniveau 2018 im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen. Die globale Unfallrate stieg von 1,11 Unfällen pro 1 Million Flüge im Jahr 2017 auf 1,35 im Jahr 2018. Damit bliebt die Unfallrate im letzten Jahr aber unter dem Fünfjahresdurchschnitt von 2013 bis 2017.
Historische Luftfahrzeuge
Das BAZL widmet im Safety Report 2018 historischen Flugzeugen ein eigenes Kapitel. Darin schreibt das BAZL: «Die Anzeichen verdichten sich, dass der Einsatz von historischen Luftfahrzeugen, beziehungsweise von Luftfahrzeugen ohne Type Certificate (TC) Holder («orphan») erhöhte Risiken birgt.» Bei Flugzeugen ohne «Type Certificate Holder» existiert der Hersteller nicht mehr, der eine Zulassung / ein Typenzertifikat für das Flugzeug erhalten hat. Gleichzeitig hat keine Nachfolgeorganisation dieses Typenzertifikat übernommen. Mit dem Typenzertifikat sind Pflichten zur Überwachung des Designs verbunden.
Das BAZL prüfe daher die Implementierung von Massnahmen, um die Flugsicherheit auch bei fehlendem TC-Holder zu gewährleisten. Als mögliche Sicherheitsmassnahmen kommen für das BAZL folgende Punkte in Frage:
- Limitierung der Anzahl mitgeführter Passagiere
- Einschränkung von Überflügen von besiedelten Gebieten oder kritischen Infrastrukturen
- Wartung in einer zugelassenen Unterhaltsorganisation ähnlich Part-145
- Einführung eines kontinuierlichen Unterhaltsmanagements in Anlehnung an CAMO
- Integration eines Sicherheitsmanagements im Bereich des Unterhalts
- Aufbau und Implementierung der notwendigen Kompetenzen im Bereich Engineering
- Integration eines Qualitätsinspektionssystems für allfällige Herstellungstätigkeiten
- Einführung eines Ageing Aircraft Programmes
Wie das BAZL festhält, sollen die Programme für Leichtflugzeuge mit ein oder zwei Plätzen weniger komplex ausfallen als für grössere Flugzeuge, mit denen mehr Passagiere transportiert werden. Eugen Bürgler
Der komplette Annual Safety Report 2018 ist auf www.bazl.admin.chverfügbar.