Direktflüge nach Surinam und Sierra Leone möglich

06. November 2024: An der kürzlichen ICAO-Konferenz in Kuala Lumpur (Malaysia) hat die Schweiz vier neue bilaterale Abkommen über den Luftlinienverkehr unterzeichnet: mit der Dominikanischen Republik, Sierra Leone, Singapur und mit Surinam. Die Abkommen entsprechen den Bestrebungen des Bundesrats, die verkehrsrechtliche Anbindung der Schweiz an eine möglichst grosse Zahl von interkontinentalen Destinationen sicherzustellen, teilt das BAZL dazu mit.

 

Die internationale Konferenz ICAN (ICAO (Air Services Negotiation) ist ein wichtiger Treffpunkt für internationale Delegationen und bilaterale Verhandlungen. Dieses Jahr nahmen Ende Oktober 79 Länder teil. Die Schweiz nutzte die Gelegenheit, um neue Luftverkehrsabkommen zu unterzeichnen. Der Bundesrat hat die Abkommen an seinen Sitzungen vom 14. August und 9. Oktober genehmigt. Die Abkommen treten in Kraft, sobald die Länder die notwendigen Schritte für den Abschluss und die Inkraftsetzung vollzogen hätten, teilt das BAZL weiter mit.

 

Die Luftverkehrsabkommen entsprechen den aktuellen Bedürfnissen der internationalen Zivilluftfahrt. Sie erteilen den betroffenen Fluggesellschaften die Rechte, die sie für die Direktverbindungen und den Betrieb des Linienverkehrs zwischen der Schweiz und der Dominikanische Republik benötigen. Zudem beinhalten sie die rechtlichen Grundlagen für Fluggesellschaften, die beabsichtigen, den Linienverkehr nach Surinam und Sierra Leone aufzunehmen.

 

Damit eine Fluggesellschaft eine ausländische Destination anfliegen kann, benötigt sie Verkehrsrechte. Die beteiligten Länder regeln diese Rechte in einem bilateralen Abkommen über den Linienluftverkehr. Jedes Abkommen enthält Bestimmungen zur Eigentümerschaft, zur Aufsicht und zum Marktzugang von Luftfahrtunternehmen. Dank der Abkommen können die Staaten ihre Märkte für die betreffenden Unternehmen öffnen und administrative Hürden abbauen. Die Schweiz hat gemäss BAZL mit über 150 Ländern bilaterale Luftverkehrsabkommen abgeschlossen.  hjb