Einigung über Zürcher Flughafengebühren
15. Juli 2020: Die Verhandlungen über die Flugbetriebsgebühren mit den Flughafennutzern enden mit einer Einigung: Die laufende Gebührenperiode werde verlängert und mit geringfügigen Anpassungen an der Gebührenstruktur bleibe die Gebührenhöhe unverändert, teilte die Flughafen Zürich AG (FZAG) mit. Die Einigung schaffe für alle betroffenen Parteien Planungssicherheit und sei ein starkes partnerschaftliches Ergebnis der Flughafennutzer am Flughafen Zürich, heisst es weiter.
Gleich nach dem durch die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) vorgegebenen Start der Gebührenverhandlungen im März 2020 wurde die Aviatik-Branche weltweit von der Coronavirus-Pandemie erfasst, womit massgebliche Unsicherheiten für die Festlegung der Flugbetriebsgebühren aufgetreten sind. Zusammen mit den Verhandlungsteilnehmern sei daher eine Verlängerung der aktuellen Gebührenperiode vereinbart worden, wobei der Start für das nächste Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren spätestens Anfang 2025 beginne, so die FZAG weiter. Des Weiteren wurde eine zehnprozentige Reduktion der Flugbetriebsgebühren (ausser Emissions- und Lärmgebühren) für 2021 vereinbart, um den Fluggesellschaften das Wiederhochfahren des Betriebs zu erleichtern.
Falls keine Änderungsanträge eingehen, gilt das Gebührenreglement wie vereinbart ab dem 1. Januar 2021. An den Verhandlungen haben Swiss International Air Lines AG, EasyJet Europe Airline GmbH sowie Vertretungen der Linienfluggesellschaften, der Leichtaviatik, der Business Aviation und der Speditionsunternehmen teilgenommen. Das BAZL hat die Verhandlungen als Beobachterin begleitet. pd