Fastkollision von Segelflugzeug mit Patrouille Suisse geklärt

12. Februar 2025: Während des 50-Jahr-Jubiläums des Flugplatzes Fricktal-Schupfart kam es am 30. Juni 2018 zu einem Fastzusammenstoss eines deutschen Segelflugzeuges mit der Patrouille Suisse. Gemäss dem dieser Tage veröffentlichten SUST-Bericht flog das Segelflugzeug ohne Transponder im temporären Flugbeschränkungsgebiet, wodurch der Leader der Patrouille Suisse überrascht wurde. Den geringsten Abstand zwischen Segelflugzeug und einem der F-5E Tiger schätzt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST auf 10 bis 20 Meter, es sei nur dem Zufall zuzuschreiben, dass es nicht zu einer Kollision gekommen war, hält die SUST weiter fest.

 

Am 30. Juni 2018 beabsichtigte der Pilot des einsitzigen Segelflugzeuges Ventus 2c D-4363 vom Flugplatz Winzeln-Schramberg (Deutschland) aus über den Südschwarzwald in den Schweizer Jura zu fliegen. Als Entscheidungsgrundlage und zur Vorbereitung eines solchen Fluges holte er jeweils Wetterinformationen des Deutschen Wetterdienstes auf dem Internetservice, Notam oder DABS konsultierte er nicht. Gemäss SUST-Bericht flog die D-4363 auf einer Flughöhe von 1340 Meter über Meer rund 1,2 km östlich am Flugplatz Fricktal-Schupfart vorbei. Da die Flughöhe weiter abnahm, erbat der Pilot auf der Flugplatz-Frequenz von 119.555 MHz um Landeinformationen. Man habe ihm mitgeteilt, dass eine Landung nicht gestattet, beziehungsweise nicht möglich sei und er habe gesehen, dass am Gelände Vorbereitungen für einen Flugtag getroffen worden waren. Kurz danach konnte er südlich des Flugplatzes in einem Aufwind wieder Höhe gewinnen und seinen Flug in südwestlicher Richtung fortsetzen.

 

Der Leader der Patrouille Suisse erschrak, als er das Segelflugzeug im Scheitel der Rechtskurve links oberhalb von sich sichtete, dies zu einem Zeitpunkt, zu dem ein Ausweichmanöver im Verband nicht mehr möglich war. Einige Augenblicke danach, um 12.33 Uhr UTC, kam es zu einer Annährung mit dem Segelflugzeug, die er als gefährlich einstufte. Danach mied der Leader der Patrouille Suisse mit seinem Verband den Ort der Annäherung, konnte jedoch die Flugvorführung programmgemäss fortsetzen und danach zurück zum Flugplatz Emmen fliegen.

 

Wie schon bei zahlreichen anderen gefährlichen Annäherungen müsse einmal mehr festgestellt werden, dass durch das Fehlen eines betriebsbereiten und eingeschalteten Transponders im Segelflugzeug die gefährliche Annäherung nicht verhindert werden konnte, konstatiert die SUST. Die militärische Einsatzzentrale, mit der der Leader der Patrouille Suisse in Funkkontakt war, konnte so das Segelflugzeug nicht bemerken und den Leader mit Angabe der Position des Segelflugzeuges nicht warnen. Mit Blick auf diese Ergebnisse kommt die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle zum Schluss, dass bezüglich des vorliegend untersuchten schweren Vorfalls keine weiteren Ergebnisse zu erwarten sind, die für die Verhütung eines solchen Zwischenfalls zweckdienlich wären.  Hansjörg Bürgi

Zum SUST-Bericht:D-4363_J-3088_sumB

 

Die fotogrammetrische Auswertung eines Bildes der Formation in der Rechtskurve zum Zeit- punkt der gefährlichen Annäherung, aufgenommen von einem Beobachter in Zeiningen. Die Nummerierung entspricht den Positionen der Flugzeuge in der Formation. Der Leader flog in Position 1 mit der J-3088. Grafik SUST