Gegner der Zürcher Pistenverlängerung vor Bundesgericht abgeblitzt
28. November 2024: Das Bundesgericht hat gemäss heutigen Medieneine die Beschwerde von Gegnern der Zürcher Pistenverlängerungen abgewiesen und ihnen die Kosten von 1000 Franken auferlegt. Die Organisation «Fair in Air» mit dem grünen Kantonsrat Urs Dietschi monierte, dass ihre Argumente in den kantonalen Abstimmungsunterlagen zu wenig Gewicht erhalten hatten und legten Stimmrechtsbeschwerde ein.
Die Abstimmung über die Pistenverlängerungen am Flughafen Zürich fand am 3. März 2024 statt, rund 62 Prozent der Stimmberechtigen befürworteten die Verlängerung der Piste 28 nach Westen und der Piste 34 nach Norden. Die Gegner der Vorlage, angeführt von der Organisation «Fair in Air», erhoben am 23. Dezember 2023 Stimmrechtsbeschwerte gegen den «Beleuchtenden Bericht» des Kantons zur Abstimmung. Sie beklagten sich, ihre Argumente wären in den Abstimmungsunterlagen zu wenig berücksichtigt worden und vorallem, dass eine ihrer Grafiken nicht abgebildet wurden.
Der Regierungsrat lehnte dann die Beschwerde ab und auch die geforderte Verschiebung der Abstimmung. Auch das Bundesgericht lehnte dies ab. Es kam zum Schluss, dass die Grafiken der Gegner zurecht weggelassen wurden. Zudem habe die Staatskanzlei dem gegnerischen Komitee mehrmals einräumt Texte ohne Grafiken einzureichen. Nun hat das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen und dem Komitee die Verfahrenskosten von 1000 Franken auferlegt.
Dennoch rechnet der Flughafen Zürich damit, dass die Pistenverlängerungen erst in rund zehn Jahren umgesetzt sind, denn auch gegen die Bauprojekte kann noch Beschwerde eingereicht werden – wiederum bis vor Bundesgericht. Hansjörg Bürgi
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