Zürcher Regierung gegen Nachtruhe-Initiative
09. Januar 2025: Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, die Nachtruhe-Initiative abzulehnen, sie jedoch nicht für ungültig zu erklären. Die «Nachtruhe-Initiative» zielt darauf ab, die bereits heute kurzen Betriebszeiten am Flughafen Zürich um weitere 30 Minuten zu kürzen. Dies sei jedoch nicht möglich, da der Bund die Betriebszeiten abschliessend geregelt hat, teilt die Flughafen Zürich AG (FZAG) mit. Die heutigen Betriebszeiten seien zentral für die internationale Anbindung der Schweiz. Die FZAG begrüsst deshalb den Entscheid des Regierungsrats. Dennoch wird der Kantonsrat darüber entscheiden, ob die Inititative ungültig ist oder ob darüber abgestimmt wird.
Die Initiative verstosse gegen Bundesrecht und sei nicht umsetzbar, teilt die FZAG weiter mit. Im vom Bund genehmigten Betriebsreglement ist festgehalten, dass der Flughafen Zürich von 6 bis 23.30 Uhr für den Zivilluftverkehr geöffnet ist. Die letzte halbe Stunde ist für den bewilligungsfreien Verspätungsabbau reserviert. Ein Verbot von Flügen nach 23 Uhr, wie es die Volksinitiative fordert, würde 30 Minuten weniger Betriebszeit bedeuten und hätte grosse Auswirkungen für die Konnektivität der Schweiz, so die FZAG. Der Regierungsrat setze mit seinem Entscheid ein klares Zeichen für die aktuellen Betriebszeiten am Flughafen Zürich.
Die Verspätungssituation war 2024 in ganz Europa nicht zufriedenstellend. Verspätungen am Flughafen Zürich sind für die Bevölkerung, Passagiere und Flughafenbetreiberin gleichermassen mühsam. Verspätungen können unterschiedliche Ursachen haben: Wetter, Luftraumbeschränkungen und technische Gründe beeinflussen die Abwicklung des Flugbetriebs. Die Flughafen Zürich AG setze bereits heute zusammen mit ihren Partnern eine Reihe von wirksamen Massnahmen um, um der Verspätungssituation entgegenzuwirken, und habe eben erst ein Gesuch für die Erhöhung der Lärmzuschläge in den sensiblen Nachtstunden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt eingereicht, hält der Flughafen weiter fest.
Langfristige Massnahmen für ein stabileres, weniger verspätungsanfälliges An- und Abflugregime, etwa mit dem „Straight 16“ seien aber – obschon beantragt – seit Jahren in langwierigen Verfahren blockiert. Ein wichtiger Schritt zur Deblockierung einiger Verfahren könne mit der laufenden Revision des SIL-Objektsblatts unternommen werden, so die FZAG. Auch die vom Zürcher Stimmvolk im März 2024 angenommenen Pistenverlängerungen werden, sobald gebaut, mehr Pünktlichkeit bringen. Eine Kürzung der Betriebszeiten, wie sie von den Initianten gewünscht wird, beseitige jedoch keine der genannten Verspätungsursachen.
Die extreme Initiative zielt aber auch aus einem anderen Grund vollkommen daneben, wie das Komitee Weltoffenes Zürich mitteilt. Sie sei rechtswidrig und müsse für ungültig erklärt werden. Ein unabhängiges Rechtsgutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann, ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, zeige unmissverständlich: Die Nachtruhe-Initiative verstösst gegen Bundesrecht. Die Betriebszeiten des Flughafens sind abschliessend im Bundesrecht geregelt. Ein kantonaler Eingriff in diese Regelungen ist unzulässig und würde zudem zwingende Bestimmungen des Aktienrechts verletzen, da er in die unentziehbaren Kompetenzen des Verwaltungsrates eingreift.
Für die Ungültigkeitserklärung braucht es im Kantonsrat eine Zweidrittelmehrheit. Das Komitee Weltoffenes Zürich erwartet, dass der Kantonsrat seine Verantwortung wahrnimmt und verhindert, dass eine klar bundesrechtswidrige und nicht umsetzbare Initiative an die Urne gelangt. Man könne in der Flughafenpolitik unterschiedliche Meinungen haben. Aber es wäre verantwortungslos, eine Verschwendung von Steuergeldern und eine bewusste Irreführung der Stimmberechtigten, eine dermassen offensichtlich unzulässige Initiative zuzulassen, so das Komitee. hjb