Bundesanwaltschaft hat Strafuntersuchung gegen Pilatus eingestellt

22. Dezember 2019: Die Pilatus Flugzeugwerke AG kann in der Auseinandersetzung über die Unterhaltsdienstleistungen an PC-21 in Saudiarabien einen weiteren Teilerfolg ausweisen: Wie die „NZZ am Sonntag“ heute berichtet, ist die Einstellungsverfügung der Bundesanwaltschaft vom 18. November mittlerweile rechtskräftig. Das zweite Verfahren zur Einsprache von Pilatus gegen die EDA-Anweisung, die Fachleute aus Saudiarabien zurückzuholen, ist aber noch nicht entschieden.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat die Pilatus Flugzeugwerke angezeigt, weil seiner Ansicht nach mit dem Einsatz von Pilatus-Mitarbeitenden für Unterhaltsdienstleistungen an PC-21 in Saudiarabien, das Söldnergesetz verletzt worden war. Dieses verlangt, dass im Ausland erbrachte Dienstleistungen im Sichherheitsbereich dem EDA gemeldet werden. Pilatus hat 2012 vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Ausfuhrbewilligung für PC-21 nach Saudiarabien erhalten. Die saudische Luftwaffe hat 55 PC-21 im Einsatz und ist damit der grösste Betreiber weltweit dieses Schulungssystems. Das EDA rügte Pilatus, weil es unterlassen worden sei, die Servicedienstleistungen zu melden, was gemäss dem seit 2015 geltenden Söldnergesetzt vorgeschrieben ist.

Gemäss „NZZ am Sonntag“ entlastet die Bundesanwaltschaft aber Pilatus von diesem Vorwurf. Das Seco habe die befristete Ausfuhrbewilligung im September 2016 verlängert, ohne Pilatus zu konsultieren, stehe in der nun rechtskräftigen Einstellungsverfügung. Somit liege kein Tatbestand vor, deshalb wird das Verfahren eingestellt. Das EDA wollte den Ausgang des Verfahrens gegenüber der „NZZ am Sonntag“ nicht kommentieren.

Noch nicht erledigt ist das zweite Verfahren wegen den saudischen PC-21-Dienstleistungen von Pilatus. Das EDA hatte den Flugzeughersteller im Juni 2019 angwiesen, seine Fachleute bis Mitte September aus Saudiarabien zurückzuziehen. Dagegen erhob Pilatus Einspruch, das Bundesverwaltungsgericht entschied im September, dass die Pilatus-Mitarbeitenden in Saudiarabien bleiben können, bis ein Urteil gefällt sei. Die Einstellung der Strafuntersuchung hat keinen Einfluss auf dieses zweite Verfahren.

Dennoch bedeutet dies einen weiteren Teilerfolg für Pilatus. Auch auf dem politischen Parkett hat Pilatus Rückenwind erhalten. Wie gemeldet, hat am 3. Dezember der in neuer Zusammensetzung tagende Nationalrat mit 106 gegen 87 Stimmen eine Motion angenommen, die eine vernünftigere Interpretation des Söldnergesetzes verlangt. Hintergrund war das vom  EDA gegen Pilatus ausgesprochene Verbot, die PC-21 Trainingsflugzeuge in Saudiarabien und in den Vereinigten Arabischen Emirate zu  warten. Mit diesem Entscheid hat das EDA die Zukunft der Pilatus Flugzeugwerke aufs Spiel gesetzt, weil so Pilatus überhaupt keine Wartungsdienstleistungen mehr bei staatlichen Kunden leisten dürfte. Zudem ist ohne Wartungsvertrag ein Verkauf von Flugzeugen sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich.  Hansjörg Bürgi

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