Flughafen Zürich: Betriebsreglement inklusive Südstarts
17. Januar 2026: Das BAZL legt ab legt ab dem 19. Januar 2026 ergänzte Unterlagen zur Änderung des Betriebsreglements des Flughafens Zürich öffentlich auf. Die Anpassungen betreffen das sogenannte Betriebsreglement 2014/2017 und dienen der Umsetzung von Vorgaben aus dem Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Ziel ist es, die Sicherheit weiter zu erhöhen und die Lärmbelastung zu senken. Vorgesehen sind auch Änderungen an den Abflugrouten inklusive Starts Richtung Süden.
Die Massnahmen gehen auf die Sicherheitsüberprüfung von 2012 zurück und wurden von der Flughafenbetreiberin, der Flughafen Zürich AG (FZAG), erarbeitet. Vorgesehen sind unter anderem Änderungen an den Abflugrouten, eine Entflechtung des Ostkonzepts, ein neues Bisenkonzept mit Starts Richtung Süden, eine erweiterte Linkskurve bei Starts ab Piste 16 sowie flexiblere Pistenöffnungszeiten.
Laut Umweltverträglichkeitsbericht ist trotz steigender Verkehrsprognosen bis 2035 insgesamt mit einer Reduktion der Fluglärmbelastung zu rechnen. Besonders für die zweite Nachtstunde zwischen 23 und 24 Uhr wird eine deutliche Entlastung erwartet. Grundlage dafür ist das revidierte SIL-Objektblatt, das der Bundesrat am 19. September 2025 verabschiedet hat. Darin ist erstmals ein maximal zulässiger Lärmwert für diese Nachtstunde festgelegt.
Gestützt auf diese Vorgaben reichte die FZAG im September 2025 ergänzende Unterlagen beim BAZL ein. Die öffentliche Auflage erfolgt bis zum 17. Februar 2026 in den Kantonen Zürich, Schaffhausen und Aargau. Weitere angrenzende Kantone sowie Bundesfachstellen wurden zur Stellungnahme eingeladen. Ab dem 19. Januar 2026 sind die Unterlagen zudem auf der Website des BAZL einsehbar.
Das Verfahren zum Betriebsreglement 2014/2017 blickt auf eine längere Vorgeschichte zurück. Bereits 2013 und 2017 hatte die FZAG Anpassungen beantragt. Das BAZL genehmigte 2018 das Betriebsreglement 2014 teilweise, doch hob das Bundesverwaltungsgericht diese Teilgenehmigung im September 2021 grösstenteils auf. Grund war eine unzureichende Berücksichtigung des Nachtlärms im SIL-Objektblatt. In der Folge wurden die Verfahren zusammengeführt. Bereits eingereichte Einsprachen behalten weiterhin ihre Gültigkeit. pd / Thomas Staffelbach


















