Die neue Drohne fliegt wieder
23. Mai 2023: Aufmerksame Beobachter haben gestern die ADS-15-Aufklärungsdrohne mit der Registration D-11 auf einem ausgedehnten Testflug um den Militärflugplatz Emmen und dem Raum Entlebuch beobachtet. Heute kommt die Bestätigung der Armasuisse: Nach dem temporären Grounding aus technischen Gründen Anfang April konnte die Störung behoben werden und der Flugbetrieb mit dem Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) ist wieder aufgenommen.
Am 4. April 2023 hatte die zuständige Schweizer Militärluftfahrtbehörde (Military Aviation Authority, MAA) aufgrund eines Vorfalls am 17. März bei einer Drohne des Aufklärungsdrohnensystems (ADS 15) eine sogenannte Lufttüchtigkeitsanweisung (Airworthiness Directive, AD) herausgegeben. Der Grund für die Lufttüchtigkeitsanweisung war, dass der Vorfall bei einem Flugversuch nicht sofort abschliessend abgeklärt werden konnte. Daraus resultierte, dass der Flugbetrieb für das bereits in der Schweiz vorhandene ADS-15-System vorsorglich und bis auf Weiteres nicht weitergeführt werden durfte.
Die Abklärungen zum Ursprung des Vorfalls konnten in der Zwischenzeit abgeschlossen werden, wie die Armasuisse heute mitteilte. Die Störung war eine undichte Stelle in der Verbindung zwischen dem Turbolader und dem Ansaugstutzen des Motors. Diese Störung führte zu einem Leistungsabfall des Motors. Der Leistungsabfall wurde vom Piloten erkannt und entsprechend leitete dieser eine Landung ein. Die Störung wurde auf der Drohne, welche bei diesem Vorfall im Einsatz stand, behoben. Zudem ist eine vorsorgliche Nachkontrolle bei allen weiteren Drohnen durchgeführt worden. Armasuisse schreibt in ihrer Mitteilung, dass bei Vorfällen in der Nachbearbeitung jeweils sämtliche Aspekte betrachtet werden, was entsprechend mit Aufwand verbunden sei und Zeit benötige. Mit der Klärung der Ursache und Beheben der Störung konnte nun ein erster Flug nach dem Vorfall stattfinden. Sobald die letzten Arbeiten abgeschlossen sind, wird die von der Militärluftfahrtbehörde ausgestellte Lufttüchtigkeitsanweisung widerrufen. Das temporäre Grounding der neuen Drohne hat die Einführung des Systems bei der Schweizer Luftwaffe weiter verzögert. Nach den ursprünglichen Plänen (im Rüstungsprogramm 2015), hätte die neue Drohne bereits Ende 2019 das ADS-95-Ranger System ersetzen sollen. pd / eb www.ar.admin.ch