Zürcher Regierung gegen „Straight 16“

11. April 2025: Am 2. April hat die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh an der Generalversammlung der Aviationsuisse die vielen Verspätungen am Flughafen Zürich moniert. Deshalb unterstütze der Regierungsrat alle Lösungen, auch operationelle Massnahmen, aber auch Infrastrukturverbesserungen, damit pünktlicher geflogen werden könne, sagte sie. Doch die einzige wirksame „Sofortmassnahme“, nämlich den Geradeausstart ab der Piste 16 lehnte der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum SIL nun am 10. April ab. Damit wird sich die Verspätungssituation diesen Sommer und auch in Zukunft nicht verbessern.

 

Der Bund legt den Rahmen für den Betrieb der Schweizer Flughäfen im Objektblatt «Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt» (SIL) fest. Das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich wurde vom BAZL überarbeitet und der Regierungsrat eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Dieser erwartet, dass es in der Zeit des bewilligungsfreien Verspätungsabbaus zwischen 23 und 23.30 Uhr zu einer Senkung der Anzahl Flüge kommt. Er begrüsst daher die vorgeschlagenen betrieblichen und baulichen Massnahmen, welche die Abläufe stabilisieren und so die Verspätungssituation am Abend verbessern. Dazu zählen insbesondere die lärmoptimierten Abflugrouten ab den Pisten 28, 32 und 34 sowie die Verlängerung der Pisten 28 und 32, welche die Zürcher Stimmbevölkerung 2024 mit klarer Mehrheit angenommen hat. Bis diese aber gebaut sind, dürfte es aber noch rund zehn Jahre dauern.

 

Bezüglich Südstarts geradeaus bei Bise hat der Regierungsrat bereits in der Stellungnahme zum SIL-Objektblatt 2017 vom Bund verlangt, dass das Bisenkonzept zur Stabilisierung des Betriebs auf klar definierte, messbare und nachvollziehbare Wettersituationen beschränkt bleibt und ein Monitoring ausgewiesen wird. Diese Beurteilung gelte nach wie vor, heisst es in der Stellungnahme. Ebenfalls 2017 erachtete der Regierungsrat die Begründung für Südstarts geradeaus bei Nebel als nicht nachvollziehbar und verlangte entsprechend den Ausschluss aus dem SIL-Objektblatt. Das heisst, dass der „Straight 16“ wohl kaum je realisiert wird, weil der Bund kaum gegen den Kanton entscheiden wird. Doch der „Straight 16“ wäre der einzige sofort umsetzbare Befreiungsschlag, um Verspätungen auf dem Flughafen Zürich wirksam abzubauen.

 

Des Weiteren unterstützt der Regierungsrat die im SIL-Objektblatt vorgesehene Erhöhung der Lärmgebühren – eine Massnahme, die er bereits in seinem Flughafenbericht 2024 gefordert hat. «Mit höheren Lärmgebühren wird ein Anreiz für Airlines geschaffen, ihre Flüge so zu planen und abzuwickeln, dass Verspätungen reduziert und die nächtliche Lärmbelastung gesenkt werden», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

 

Für den Regierungsrat ist die vom Bund definierte Anzahl Flüge in der zweiten Nachtstunde nicht nachvollziehbar. Für die Berechnung des Gebiets mit Lärmauswirkungen geht der Bund von jährlich 3200 Flugbewegungen zwischen 23 und 23.30 Uhr aus – eine Zahl, die der Flughafenpolitik des Kantons Zürich widerspreche, so der Regierungsrat. Diese verfolgt das Ziel, dass die Beeinträchtigungen der Bevölkerung durch den Flugbetrieb möglichst gering gehalten und eine Balance zwischen dem Betrieb des Drehkreuzes und dem Bedürfnis der Bevölkerung nach ungestörter Nachtruhe gewahrt wird. «Mehr Nachtflüge würden die Zahl der im Schlaf gestörten Personen deutlich erhöhen und den Bemühungen zur Einhaltung des Zürcher Fluglärm-Indexes zuwiderlaufen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh. Der Regierungsrat fordert daher, dass das Mengengerüst für die Berechnung des Lärmbelastungsgebiets in der zweiten Nachtstunde deutlich reduziert wird.   Hansjörg Bürgi