Rümlang blitzt vor Bundesverwaltungs- gericht wegen „Zone West“ ab
19. April 2025: Das Bundesverwaltungsgericht hat gemäss Medienberichten eine Beschwerde der Gemeinde Rümlang abgelehnt. Die Gemeinde hat gegen die Plangenehmigung für die „Zone West“ am Zürcher Flughafen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Sie verlangte zusätzliche Massnahmen zur Verminderung der Betriebslärm-Emissionen. Die „Zone West“ ist mittlerweile in Betrieb.
Das Projekt sieht die Erstellung von fünf zusätzlichen Standplätzen mit Energieversorgung für die Flugzeugabfertigung vor. Insgesamt stehen elf Abfertigungsplätze zur Verfügung, die während der Bauphase des neuen Docks A benötigt werden. Die „Zone West“ liegt weitgehend auf Rümlanger Gemeindegebiet. Die Gemeinde wehrte sich gegen die Zunahme des Betriebslärms. Zu beurteilen sei nicht der Fluglärm gewesen, wie das Bundesverwaltungsgericht in einem am Karfreitag veröffentlichten Urteil festhält. Die Rümlanger Behörde kritisierte auch, dass bei einer 160-fachen Zunahme der Abfertigungen sei davon auszugehen sei, dass die Lärmbelastung grösser sei, als dies die Berechnungen des Flughafen Zürich ergeben hätten.
Darüber hinaus argumentierte die Gemeinde, die negativen Auswirkungen der nächtlichen Immissionen seien im Umweltverträglichkeitsbericht ungenügend berücksichtigt worden. Es fehle auch die notwendige Beurteilung der Gesamtlärmbelastung durch den Betrieb des Flughafens. Das Bundesverwaltungsgericht stützt in seinem Urteil A-6957/2023 vom 8. April 2025 die Sicht der Gemeinde nicht. Es hält darin fest, die für die Nutzungserweiterung geplanten Massnahmen im besagten Projekt würden den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Insbesondere in Bezug auf den Industrie- und Gewerbelärm seien sie ausreichend und weitergehende Massnahmen zur Lärmminderung nicht verhältnismässig, hält das Bundesverwaltungsgericht weiter fest. hjb