Bundesrat passt Zürcher SIL-Objektblatt an – nach 23 Uhr wird es teurer

19. September 2025: Der Bundesrat hat heute auch die Anpassung des SIL-Objektblatts des Flughafens Zürich genehmigt. Sie sei das Ergebnis einer vertieften Prüfung der Lärmsituation in der Nacht und beinhalte Massnahmen, um den Fluglärm in der Nacht zu vermindern, teilt das BAZL mit. Das Komitee Weltoffenes Zürich begrüsst diesen Entscheid des Bundesrats. Damit bestätige der Bund die heute schon regulären Betriebszeiten von 6 bis 23.30 Uhr und die letzte halbe Stunde als explizite Phase des Verspätungsabbaus. Dieser Entscheid schaffe Rechtssicherheit und sei zentral für den Drehkreuzbetrieb und die internationale Erreichbarkeit der Schweiz.

 

2021 hiess das Bundesverwaltungsgericht mehrere Beschwerden gegen das Betriebsreglement 2014 des Flughafens Zürich gut. Das Gericht beauftragte daraufhin das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), die Nachtlärm- und Verspätungssituation von 23 bis 23.30 Uhr neu zu beurteilen und die Auswirkungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), für diese Zeit neu festzulegen. Das angepasste SIL-Objektblatt enthält Massnahmen, um den Nachtfluglärm zu reduzieren. Um diese umzusetzen, sind Anpassungen am Betriebsreglement des Flughafens Zürich erforderlich.

 

Der Grossteil der Massnahmen sei bereits heute im SIL-Objektblatt verankert, so die Pistenverlängerungen, die Südabflüge geradeaus bei Bise, optimierte Routenführungen oder moderne Flugverfahren. Das BAZL hat ihre Wirksamkeit erneut überprüft und in einem Grundlagenbericht festgehalten. Zu den neuen Massnahmen gehört die Einführung deutlich erhöhter Gebühren für Starts von Langstreckenflügen der lauten Lärmklassen nach 23 Uhr. Ziel dieser Massnahme sei es, dass die Fluggesellschaften alle Mittel zur Reduktion von Verspätungen nutzen und leisere Flugzeuge einsetzen, so das BAZL. Dies würde zu einer wesentlichen Reduktion der nächtlichen Lärmimmissionen führen.

 

Das Objektblatt enthält neu eine Auflage, die den Flughafen Zürich dazu verpflichtet, Verbesserungen der Infrastruktur und des Betriebs für die Reduktion der Verspätungen zu verwenden. Eine Erhöhung der maximal planbaren Starts und Landungen darf erst erfolgen, wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten sind. Der SIL hat die Gebiete mit Lärmbelastung bisher für den Tag (6 bis 22 Uhr) und die erste Nachtstunde (von 22 bis 23 Uhr) dargestellt. Neu wird nun, wie vom Bundesverwaltungsgericht verlangt, auch die zweite Nachtstunde, das heisst von 23 Uhr bis Mitternacht, separat ausgewiesen.  hjb