Armasuisse: F-35-Offerten sind verbindlich

12. Juli 2021: Gewisse Medien, allen voran „Tages-Anzeiger“ und „Blick“, publizieren seit dem Bundesratsentscheid zum F-35 vor allem negative Beiträge und einseitige Darstellungen zu dem von der Schweiz gewählten Kampfjet. Dies hat die Armasuisse veranlasst, am Sonntag eine Klarstellung zu publizieren:

In ihren Ausgaben vom 11. Juli berichteten der „Sonntagsblick“ und die „Sonntagszeitung“ über die Verbindlichkeit der Offerte für den F-35A als neues Kampfflugzeug. Zudem wurden in diesen Zeitungen wie auch am 9. Juli in den Tamedia-Zeitungen die Betriebskosten des Flugzeuges in den USA thematisiert. Das Bundesamt für Rüstung, die Armasuisse hält dazu fest, dass die Offerten und die darin angebotenen Zahlen verbindlich seien. Dies betreffe sowohl die Beschaffungskosten wie auch die offerierten Betriebskosten, bei welchen Armasuisse über eine Offerte mit einer Laufzeit von zehn Betriebsjahren verfügt. Darüber hinaus gelte, dass die Preise zwischen verschiedenen Staaten nicht verglichen werden könnten, weil nicht klar sei, welche Kosten jeweils eingerechnet oder nicht eingerechnet sind, so Armasuisse weiter.

Das VBS beschaffe die Flugzeuge via «Foreign Military Sales» (FMS) vom US-Staat zu denselben Konditionen, die er für sich selbst zur Anwendung bringt. Der US-Staat wiederum wickle die Beschaffung über eigene Verträge mit den Firmen ab. In diesen Verträgen seien die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt und würden auch mittels einer strengen Aufsicht eingefordert, hält Armasuisse weiter fest. Käme es zu Kostenüberschreitungen, würde also der amerikanische Staat zu Gunsten der Schweiz beim Hersteller die Verbindlichkeit der Preise einfordern.

Wohl auch aufgrund dieser starken Käuferposition habe sich bei der über 40-jährigen Erfahrung der Armasuisse bei der Abwicklung von FMS-Geschäften gezeigt, dass es in keinem der vielen Verträge zu Kostenüberschreitungen gekommen sei. Denn der US-Staat als gleichzeitiger Käufer und Verkäufer verfolge eine rigide Kontrolle über die Kosten, so Armasuisse weiter. Darüber hinaus sei auch die Teuerung in den USA im Angebot eingerechnet. Dabei musste der Anbieter im Rahmen der Evaluation bekannt geben, welche Teuerungsannahmen eingerechnet wurden. Werden die Kosten zum Beispiel aufgrund einer tieferen effektiven Teuerung geringer, so wirke sich das zu Gunsten der Schweiz aus, schliesst Armasuisse ihre Mitteilung.  pd