Beyond Gravity „fliegt“ ins VBS

20. Juni 2025: Das Parlament will die ursprünglich geplante Privatisierung des Weltraumunternehmens Beyond Gravity nicht weiterverfolgen. Damit sich das Unternehmen unter dieser neuen Voraussetzung weiterentwickeln kann, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung  eine Auslegeordnung vorgenommen. Er werde nun zeitnah die strategischen Ziele überarbeiten und dementsprechend eine Gesetzesgrundlage für die Beteiligung am Unternehmen schaffen, teilt er heut mit. Die Eignersteuerung geht vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) zum Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über.

 

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat am 10. März 2025 die Motion 24.3477 («Die Kontrolle über Beyond Gravity zu behalten, ist von strategischem Interesse») angenommen. Die vorgesehene Privatisierung von Beyond Gravity – dem Weltraumgeschäft von RUAG International – wird deshalb nicht weiterverfolgt. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und Massnahmen zu ergreifen, um die Kontrolle oder das volle Eigentum an Beyond Gravity zu behalten. Der Bundesrat nimmt nun diese Arbeiten an die Hand.

 

Der Bund ist Alleinaktionär von RUAG International. Der Bundesrat steuert das Unternehmen insbesondere mit strategischen Zielen, die er jeweils für vier Jahre festlegt. Bei den Ende 2023 festgelegten strategischen Zielen für die Periode 2024–2027 lag der Fokus auf dem Abschluss des Verkaufs von Beyond Gravity als letzte Etappe des Devestitionsprozesses der RUAG International. Der Bundesrat wird die nun notwendige Anpassung der strategischen Ziele an die neue Ausgangslage zeitnah vornehmen. Damit erhalte das Unternehmen die Leitplanken, um sich im dynamischen Weltraummarkt weiterentwickeln zu können,  heisst es weiter. Beyond Gravity soll grundsätzlich weiterhin seine bisherigen Geschäftstätigkeiten aufrechterhalten können.

 

Um Beyond Gravity in seinem Besitz behalten zu können, benötigt der Bund – wie bei allen Bundesbetrieben – eine gesetzliche Grundlage. Eine solche besteht derzeit nicht. Das Gesetz muss insbesondere den Zweck der Bundesbeteiligung sowie das öffentliche Interesse am Unternehmen definieren. Der Bundesrat sieht in der Beteiligung an Beyond Gravity die Möglichkeit, ein breites sicherheitspolitisches Interesse abzudecken. Dieses beinhaltet neben der Ausrüstung der Armee mit Produkten und Dienstleistungen der Weltraumtechnologie auch die Sicherung des Zugangs zu weltraumbasierten Infrastrukturen und Technologien. Das VBS wird eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage erarbeiten. Das EFD wird weiterhin in der Eignerpolitik mitwirken, die Hauptrolle geht aber auf Anfang Juli 2025 an das für die Sicherheitspolitik zuständige VBS über. Gleichzeitig wird auch das in Weltraumfragen sachkompetente Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung beigezogen.

 

Der Bundesrat sei sich der Herausforderung bewusst, vor welcher der Verwaltungsrat und das Unternehmen nach dem Parlamentsentscheid stehen, wird weiter mitgeteilt. Er spricht dem Verwaltungsrat sowie dem ganzen Unternehmen von Beyond Gravity sein Vertrauen aus. Der Bundesrat erachtet Kontinuität in der aktuellen Übergangsphase als entscheidend und wird sich dafür einsetzen, die notwendigen neuen Rahmenbedingungen rasch festzulegen, damit Beyond Gravity erfolgreich in die Zukunft steuern kann. pd