Flughafen Zürich: öffentliche Auflage der Umrollung Piste 28

19.05.2020: Das BAZL hat das Plangenehmigungsverfahren für die Umrollung der Piste 28 des Flughafens Zürich eröffnet. Dank der Umrollung soll in einigen Jahren die Zahl der Pistenquerungen von gelandeten oder zum Start rollenden Flugzeugen massiv reduziert werden. Damit werde eine wichtige Forderung des BAZL aus der Sicherheitsüberprüfung des Flughafens von 2012 erfüllt, teilte es mit. Die öffentliche Auflage beginnt am 25. Mai und dauert bis zum 23. Juni. 

Die Piste 10/28 wird bei allen Betriebskonzepten für Starts und Landungen benötigt und teilt die Standplätze des Flughafens Zürich in zwei Hälften. Im Normalbetrieb (Nordkonzept) wird sie für den Start in Richtung Westen benötigt, gelandet wird von Norden auf der Piste 14. Sofern es sich nicht um Langstreckenflugzeuge handelt, die zum Dock E geführt werden, müssen alle gelandeten Flugzeuge die Piste 10/28 überqueren, um zu den Docks A und B zu gelangen. Beim zweiten wichtigen Betriebskonzept (Landungen aus Osten auf die Piste 28) müssen startende Flugzeuge von den Docks A und B ebenfalls die Piste 10/28 überqueren, um zur Startpiste 32 in Richtung Norden zu gelangen. 

Eine 2012 vom BAZL beantragte Sicherheitsüberprüfung des Flughafens ergab, dass die jährlich rund 100’000 Pistenkreuzungen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Aus diesem Grund hat die Flughafen Zürich AG (FZAG) nach umfangreichen Vorarbeiten dem BAZL ein Gesuch für eine Umrollung der Piste 28 eingereicht, um die Pistenquerungen massiv zu reduzieren. Wegen der Pistenumrollung müssen diverse Gebäude der General- und Business Aviation weichen, so etwa das ganze Rega-Center und der für Businessjets genutzte Hangar nebenan.

Ersatzbauten sind im Westen des Flughafens vorgesehen, die Vorarbeiten dafür in der Zone West laufen derzeit bereits. Da sich im Projektperimeter für die Umrollung auch ein geschütztes Moor befindet, werden zur Aufwertung des Flachmoors neue Moorflächen geschaffen. Zudem seien zwischen der Piste 14/32 und der Autobahn A53 Kloten–Bülach ökologische Aufwertungen als Ersatz für die Beeinträchtigungen vorgesehen, so das BAZL weiter.

Das Plangenehmigungsgesuch der FZAG für die Umrollung der Piste 28 liegt samt dem Umweltverträglichkeitsbericht vom 25. Mai bis und mit dem 23. Juni 2020 öffentlich auf. Die Unterlagen werden im Internet publiziert unter: www.afv.zh.ch/auflagen. Nach der öffentlichen Auflage wird das BAZL die Stellungnahmen und allfällige Einsprachen prüfen und die Fachstellen des Bundes sowie die FZAG anhören, ehe das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK über das Vorhaben entscheidet. Wann die Umrollung realisiert wird, dürfte nicht nur vom mehrere Jahre dauernden Bewilligungsprozess abhängen, sondern auch von der finanziellen Situation des Flughafens Zürich in jener Zeit. Die Baukosten werden auf mehrere hundert Millionen Franken veranschlagt.                 hjb

Zur öffentlichen Auflage beim Kanton Zürich (ab 25.5.)

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