Neue BAZL-Gebührenverordnung erlassen

03. Februar 2021. Der Bundesrat hat die Revision der Verordnung über die Gebühren des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) heute verabschiedet. Wie das BAZL mitteilt, wird sie am 1. März 2021 in Kraft treten. Mit dieser Revision würden verschiedene Bestimmungen aktualisiert, die Gebühren für die Dienstleistungen des BAZL angepasst und die Berechnungsmethode einiger dieser Dienstleistungen vereinfacht, teilt die Aufsichtsbehörde weiter mit

Seit der letzten grösseren Revision der Verordnung über die Gebühren des BAZL im 2015 wurden mehrere europäische Vorschriften abgeändert oder überarbeitet. Deshalb habe sich eine Anpassung der schweizerischen Bestimmungen als notwendig erwiesen, so das BAZL. Die Revision bot auch Gelegenheit, die Höhe der Gebühren zu überprüfen und den vom BAZL tatsächlich erbrachten Dienstleistungen besser Rechnung zu tragen. So wurde beispielsweise die Gebühr für die Eintragung eines Flugzeugs mit einem Abfluggewicht über 5700 kg oder eines mehrmotorigen Hubschraubers im Luftfahrzeugregister von 600 auf 800 Franken erhöht. In anderen Fällen wurden die Gebühren gesenkt: Demnach werden für eine amtliche Bescheinigung der Löschung im Luftfahrzeugregister oder der Nichteintragung neu 60 anstatt 110 Franken erhoben. pd

Die neue Gebührenverordnung als PDF: BAZL-Gebühren