St. Stephan für zivilen Flugbetrieb bereit

31. Oktober 2025: Das BAZL bewilligt die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes St. Stephan in einen zivilen Flugplatz. Mit dem neuen Betriebsreglement erhält die Flugplatzhalterin auch die Betriebsbewilligung. Die Handänderung des Flugplatzareals erfolge nach der Genehmigung der Überbauungsordnung durch den Kanton, teilt das BAZL heute mit. Zudem wird auch das VBS St.Stephan im Rahmen seiner Dezentralisierungsstrategie weiter nutzen.

 

Im Jahr 2000 stellte die Schweizer Luftwaffe ihren Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz  St. Stephan ein. Seither wurde der Flugplatz sowohl zivil-aviatisch als auch gewerblich genutzt. Mit der heutigen Bewilligung genehmigt das BAZL rechtlich die Nutzung der bestehenden Luftfahrtinfrastruktur für zivile Zwecke. So können nicht mehr benötigte Militärbaracken, Rollwegabschnitte und Pistenzugänge zurückgebaut und neue Infrastrukturen für den zivilen Flugbetrieb errichtet werden. Gleichzeitig erteilt das BAZL der Flugplatzhalterin Prospective Concepts Aeronautics AG (PCA) eine unbefristete Betriebsbewilligung und genehmigt das Betriebsreglement.

 

In Zukunft sollen mehrheitlich Flüge von in St. Stephan ansässigen Entwicklungs-, Hersteller-, und Unterhaltsbetrieben stattfinden. Vorgesehen sind zudem gelegentliche Tourismus- und Geschäftsreiseflüge mit Reiseziel Oberes Simmental. Hinzu kommen Flüge, die aus operationellen oder meteorologischen Gründen nicht in Saanen landen können. Den zulässigen Rahmen für den Flugbetrieb hat der Bundesrat bereits im Objektblatt Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL), vom 30. August 2023 festgelegt.

 

Die Überbauungsordnung «Flugplatz St. Stephan» regelt gemäss BAZL-Angaben sämtliche nicht-aviatischen Nutzungen des Areals. Das Ziel sei die Profilierung des Flugplatzareals als regionalen wirtschaftlichen und touristischen Entwicklungsschwerpunkt. Die Gemeindeversammlung von St. Stephan hat die Überbauungsordnung (UeO) letztes Jahr angenommen; die Genehmigung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) steht gemäss BAZL-Angaben jedoch noch aus. Diese werde Anfang 2026 erfolgen. Das Bundesamt für Rüstung, Armasuisse Immobilien wird das Flugplatzareal danach der Einwohnergemeinde St. Stephan übertragen. Anschliessend übergibt die Gemeinde den Flugplatz im Baurecht an die PCA. Diese wolle den Flugplatz nachhaltig und nach den Interessen von Bevölkerung, Gewerbe und Tourismus weiterentwickeln, so das BAZL weiter. hjb