Wie der Bundesrat Drohnen regulieren will

20. Dezember 2024: In der Schweiz sind über 90’000 Drohnenpilotinnen und -piloten registriert. Massnahmen seien notwendig, um diese sicher in das zivile Luftfahrtsystem der Schweiz zu integrieren und Kollisionen mit anderen Luftfahrzeugen zu vermeiden, teilt der Bund heute mit. Auch gelte es, die Privatsphäre der Bevölkerung zu schützen und Massnahmen in den Bereichen Raumplanung, Klima- und Lärmschutz festzulegen. Der Bundesrat hat deshalb in seiner heutigen Sitzung den Postulatsbericht «Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz» verabschiedet.

 

Das Postulat Christ 22.4580 beauftragt den Bundesrat, «einen Statusbericht über die Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz zu verfassen und Massnahmen aufzuzeigen, wie diese sicher und effizient in das bestehende Luftfahrtsystem integriert werden können». Der Postulatsbericht legt die Strategie des Bundes für einen sicheren Drohnenbetrieb im Schweizer Luftraum fest. Das BAZL setze die Massnahmen gemeinsam mit anderen Bundesämtern, den Kantonen, der Flugsicherung und den Luftraumnutzenden um, heisst es weiter.

 

Um Drohnen sicher in den Luftraum zu integrieren, nennt der Bericht als zentrale Massnahme die Einführung eines U-Space-Luftraums in Gebieten mit erhöhtem Luftverkehr. Ein U-Space-Luftraum besteht aus einer Sammlung von digitalen und automatisierten Diensten. Drohnenpiloten können darin Informationen und Daten untereinander und mit anderen Luftraumnutzenden austauschen. Der erste Schweizer U-Space-Luftraum ist im Raum Zürich geplant.

 

Im Weiteren soll der Bund bis 2030 Rahmenbedingungen schaffen, damit alle Luftraumnutzenden sichtbar sind. Diese müssen dafür im Schweizer Luftraum mit modernen und international kompatiblen Positionsmeldesystemen ausgerüstet sein. Der Postulatsbericht erläutert die Massnahmen zum Schutz der Privatsphäre der Bevölkerung. So sind seit 2023 Drohnenpilotinnen und -piloten verpflichtet, sich in einem offiziellen Register einzutragen. Es besteht eine Schulungs- und Prüfungspflicht. Flugeinschränkungsgebiete schützen sensible Gebiete und Infrastrukturanlagen vor unerlaubtem Drohnenbetrieb. Im Klima- und Lärmschutz unterstützt der Bund die Entwicklung lärmoptimierter Drohnentechnologien. Hierbei berücksichtigt er internationale Standards.

 

Heutige Drohnenanwendungen nutzen keine spezifischen Luftfahrt-Infrastrukturen und sind nicht auf bestimmte Start- und Landepunkte angewiesen. Dies werde sich ändern, sobald Drohnen grösser werden und mehrmals die gleiche Strecke abfliegen, etwa um Personen oder schwere Güter in Flugtaxis zu transportieren, heisst es weiter. Wenn es soweit ist, seien regulatorische Anpassungen in der Raumplanung für die dazu benötigte Infrastruktur vorzunehmen, so der Bund. pd