Regierungsrat will Kägiswil stoppen – Flugbetrieb geht weiter

10. November 2023: Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat ein Gesuch zur Verlängerung des Mietvertrags über die Benützung der Infrastruktur des Flugplatzes Kägiswil abgelehnt. Nach dem Willen des Regierungsrates soll der Flugbetrieb in Kägiswil damit per Ende 2023 eingestellt werden. Doch Armasuisse, BAZL und die Flugplatzgenossenschaft Obwalden sind übereingekommen, den Flugbetrieb mindestens während der Dauer des laufenden Umnutzungsverfahrens weiterzuführen.

Nachdem sich die Obwaldner Bevölkerung 2013 in einer Volksabstimmung dagegen ausgesprochen hatte, dass der Kanton den ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil kauft und anschliessend als Industrieareal verwendet, sollte der Platz als ziviles Flugfeld umgenutzt werden. Vorgesehen war, dass die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) die Halterschaft des Flugplatzes übernimmt. 2015 hat der Kanton Obwalden mit dem Bund einen Baurechtsvertrag abgeschlossen, der vorsieht, dass der Flugplatz Kägiswil wieder in den Besitz der Armasuisse fällt, wenn nicht termingerecht eine rechtskräftige Betriebsbewilligung und ein vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) genehmigtes Betriebsreglement vorliegen. Am 2. September 2020 hat der Bundesrat das SIL-Objektblatt für den Flugplatz Kägiswil verabschiedet. Laut dem SIL-Blatt für Kägiswil soll eine Verkürzung und Verschmälerung der Piste angestrebt werden, nicht mehr benötigte Pistenflächen sollen gleich wie die ehemaligen Militärunterstände rückgebaut werden. Als Ersatz wurde ein Hangarneubau geplant. Auch die Rotex Helicopter AG möchte in eine Basis auf dem Flugplatz Kägiswil investieren.

Der Regierungsrat des Kantons Obwalden hat an seiner Sitzung vom 31. Oktober das Gesuch der FGOW um Verlängerung des Mietvertrages über die Benützung der Infrastruktur des Flugplatzes Kägiswil abgelehnt, weil er den Flugplatz Ende 2023 an den Bund zurückgeben, also den Heimfall realisieren will. Als Begründung nennt er das Fehlen einer rechtskräftigen Betriebsbewilligung. Die öffentliche Auflage des Umnutzungsgesuchs fand im Herbst 2021 statt. Rund 40 Einsprachen dagegen sind eingegangen. Da die Einsprachen verhinderten, dass das BAZL eine Betriebsbewilligung erteilen konnte, sieht der Regierungsrat die Voraussetzungen für die zivile Nutzung des Flugplatzes als nicht gegeben an. Aus der Medienmitteilung des Regierungsrates geht mindestens zwischen den Zeilen aber hervor, dass er schlicht keinen Flugplatz in Kägiswil will.

Aufgrund des nun eintretenden Heimfalls des Flugplatzes an den Bund, beabsichtigt die Armasuisse im Einvernehmen mit dem BAZL und der FGOW eine Vereinbarung über die Weiterführung des Flugbetriebs in Kägiswil abzuschliessen, dies vorderhand für die Dauer des laufenden Umnutzungsverfahrens. Rechtsgrundlage dafür bietet das vom Bundesrat verabschiedete, behördenverbindliche SIL-Objektblatt.

In den letzten Jahren wurden auf der 780 Meter langen Hartbelagpiste in Kägiswil durchschnittlich um die 12’000 Flugbewegungen pro Jahr gezählt. Der Flugplatz Kägiswil ist die fliegerische Heimat für die Fluggruppe Sarnen-Kägiswil (FGSK), die Segelfluggruppe Obwalden (SGOW), die Fallschirmgruppe Titlis (FG-Titlis) und die Betriebsfluggruppe der Flugzeugwerke Pilatus (MFGP), die mit ihren Flugschulen für fliegerischen Nachwuchs sorgen. pd / Eugen Bürgler www.bazl.admin.ch