Luftwaffe will ab Sommer mit ADS15 fliegen
21. März 2022: Das Programm zur Einführung der neuen ADS15-Aufklärungsdrohnen bei der Schweizer Armee ist gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan um mehrere Jahre im Verzug. Nun scheint die Einführung der Aufklärungsdrohne näher zu rücken. Mitte 2022 wird der Flugbetrieb in der Schweiz aufgenommen, erste Piloten sind ausgebildet.
Von November 2021 bis anfangs März 2022 hat die erste Gruppe von insgesamt zwölf Piloten der Luftwaffe (Drohnen Kommando 84) und dem Fachbereich Flugerprobung von Armasuisse (Bundesamt für Rüstung) die Grundausbildung für das neue Aufklärungsdrohnensystem (ADS 15) erfolgreich abgeschlossen, wie die Armasuisse heute mitgeteilt hat. Die praktische Flugausbildung fand im Süden Israels statt. Geflogen wurde mit einer für die Schweizer bestimmten Drohne. Die laufende Planung sieht vor, dass ab Mitte 2022 der Flugbetrieb in der Schweiz aufgenommen wird. Die kürzlich in Israel ausgebildeten Piloten werden ihre Fähigkeiten kurz vor Aufnahme des Flugbetriebs noch einmal die Standard- und Notfallverfahren trainieren und auffrischen. Die Berufskader bilden den Kern für die kommende fliegerische Ausbildung aller ADS15-Pilotinnen und -Piloten in der Schweiz.
Mit dem Rüstungsprogramm 2015 bewilligte das Parlament die Bestellung von sechs Aufklärungsdrohnen Hermes 900 HFE beim israelischen Hersteller Elbit Systems für 250 Millionen Franken – inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik. Zum Zeitpunkt der Evaluation eines neuen Aufklärungsdrohnensystems im Jahr 2012 wurde noch erwartet, die volle Einsatzbereitschaft mit der neuen Drohne bereits im Jahr 2018 zu erreichen. Dieser Zeitplan musste allerdings immer wieder revidiert werden und es mussten Zusatzkosteneingeräumt werden. Insbesondere der Aufwand für die im Frühjahr 2022 erreichte zivile Zulassung der Drohne durch die israelische Luftfahrtbehörde wurde vom Hersteller unterschätzt – schlussendlich hat dieser Prozess sechs Jahre gedauert. Ende 2019 war bereits eine ADS15 in der Schweiz eingetroffen, diese wurde aber später wieder nach Israel zurück transportiert.
Die Einführung der ADS15 bei der Schweizer Luftwaffe verzögerte sich durch den Absturz einer für die Schweiz bestimmten Maschine im Jahr 2020 auf einem Testflug des Herstellers in Israel zusätzlich. Die Absturzursache konnte ermittelt werden, entsprechende Verbesserungen wurden implementiert. Doch das Programm verzögerte sich so stark, dass die alten ADS95-Ranger-Drohnen Ende 2019 ausser Dienst gestellt werden mussten, bevor die neuen Drohnen in Israel bereitstanden. In der Schweiz wurden parallel zum Zulassungsprozess in Israel Entwicklungsarbeiten zur sicheren Integration der Drohne in den zivilen Luftraum durchgeführt, so etwa im Bereich der „Sense and Avoid“-Technologie, dank der das ADS15 Objekten auf potenziellem Kollisionskurs automatisch ausweicht.
Mit dem ADS15 wird die Schweizer Luftwaffe ihre Aufklärungsfähigkeiten, die oft auch zivilen Behörden wie Polizei, Rettungsorgane oder Grenzwachtkorps zugute kommen, markant erweitern. Die Hermes 900 HFE kann über 24 Stunden in der Luft bleiben und Sensornutzlasten bis 450 Kilogramm mitführen. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.
Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
• Überwachung von grossen Räumen;
• Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen;
• Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte
www.ar.admin.ch pd / eb