Neue Armeedrohne: Sie rollt, im Juni soll sie fliegen
25. Mai 2022: Die ersten Rollversuche des Aufklärungsdrohnensystems 15 (ADS 15) auf der Piste des Militärflugplatz Emmen sind erfolgreich verlaufen. Damit nimmt das Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS 15) eine weitere Hürde. Der Erstflug in der Schweiz ist im Juni vorgesehen.
Die ersten beiden ADS15 sind Ende April in zwei Lieferungen zusammen mit Bodenkontrollstationen sowie diversem Material für den Unterhalt in der Schweiz eingetroffen. Nach dem Zusammenbau der Drohnen durch Spezialisten des israelischen Herstellers Elbit und den ersten Funktionstest haben die Spezialisten der Armasuisse nun mit den ersten Boden- und Flugerprobung begonnen, wie das VBS mitteilte. Im Rahmen der Tests fand am 24. Mai 2022 auf der Piste des Militärflugplatz Emmen der erste Rollversuch mit der ADS 15 (Immatrikulation D-14) statt. Dabei rollte die ADS 15 mehrfach auf der Piste hin und her, um die einwandfreie Steuerung vom Flugzeug mittels der Bodenkontrollstation zu überprüfen. Dabei wurde die Drohne von einem Schweizer Drohnentestpiloten gesteuert. In den nächsten Wochen werden weitere Rollversuche durchgeführt. Dabei kommt auch die zweite Drohne (Immatrikulation D-11) zum Einsatz.
Mit den erfolgreichen Rollversuchen ist ein wichtiger Schritt für den Erstflug und die weiteren Flugtests in der Schweiz erreicht. Der Erstflug ist im Juni geplant.
Nach Abschluss der Flugerprobung und der Zulassung durch die militärische Luftfahrtbehörde MAA werden die beiden Drohnen im Verlauf des zweiten Semesters an die Luftwaffe übergeben. Die restlichen vier Drohnen folgen bis Ende 2023.
Die Einführung der ADS15 bei der Schweizer Luftwaffe kommt später als geplant. Gründe dafür sind die Dauer des Zulassungsprozesses durch die israelische Zivilluftfahrtbehörde, der inzwischen aufgeklärte Absturz einer für die Schweiz bestimmten Maschine auf einem Testflug in Israel und technologische Hürden. Das Programm verzögerte sich so stark, dass die alten ADS95-Ranger-Drohnen Ende 2019 ausser Dienst gestellt werden mussten, bevor die neuen Drohnen aus Israel bereitstanden. In der Schweiz wurden parallel zum Zulassungsprozess in Israel Entwicklungsarbeiten zur sicheren Integration der Drohne in den zivilen Luftraum durchgeführt, so etwa im Bereich der „Sense and Avoid“-Technologie, dank der das ADS15 Objekten auf potenziellem Kollisionskurs automatisch ausweicht.
Mit dem ADS15 wird die Schweizer Luftwaffe ihre Aufklärungsfähigkeiten, die oft auch zivilen Behörden wie Polizei, Rettungsorgane oder Grenzwachtkorps zugute kommen, markant erweitern. Die Hermes 900 HFE kann über 24 Stunden in der Luft bleiben und Sensornutzlasten bis 450 Kilogramm mitführen. Die Drohne dient der Lage- und Zielaufklärung, kann aber bei Bedarf mit anderen Sensoren ausgerüstet werden, beispielsweise für abbildendes Radar zur Erzeugung eines Bildes der Bodenlage oder für die elektronische Aufklärung. Bei der Abwehr eines militärischen Angriffs leistet das ADS 15 einen Beitrag zur Führung und Kontrolle von Aktionen am Boden, insbesondere für die Feuerunterstützung. Mit dem Drohnensystem ist ein Einsatz bei Tag und Nacht möglich.
Folgende Leistungen können mit dem ADS 15 erbracht werden:
• Überwachung von grossen Räumen;
• Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen;
• Beiträge zum Lagebild und zum Schutz kritischer Infrastrukturen sowie der eigenen Kräfte
www.ar.admin.ch pd / eb