Neu soll auch Ground-Handling unter EASA-Fittiche

23. Januar 2023: Die europäische Flugsicherheitsagentur EASA, bei der auch die Schweiz Mitglied ist, will in Zukunft auch die Aufsicht über das Ground Handling an Flughäfen übernehmen. Damit sollen all die Aktionen rund ums Flugzeug vor dem Start und nach der Landung einheitlich geregelt werden. Profitieren soll in erster Linie die Sicherheit, doch will die Behörde mit der einheitlichen Regulierung auch die Auditierung von Abfertigungsdienstleistern durch jede einzelne Fluggesellschaft überflüssig machen.

Zum ersten Mal überhaupt wird es mit der neuen EU-Regulation in der Ground-Handling-Industrie einheitliche Regelungen geben. Davon betroffen wären in Europa rund 300’000 Mitarbeitende, eine der grössten Gruppen untern den Angestellten im Luftfahrtsektor. Ground Handling (oder Abfertigungsdienstleistungen) umfassen nach EASA-Definition folgende Aktionen:

  • Flugzeug Beladung oder Entladung mit Fracht, Post oder Gepäck
  • Ein- und Aussteigen von Passagieren
  • De-Icing und Anti-Icing
  • Betankung
  • Sicherung des Flugzeuges am Boden während des Abfertigungsprozesses, dem Pushback und beim Schleppen.

Bis jetzt sei dieser Bereich der Luftfahrt weitgehend selbstreguliert gewesen, schreibt die EASA in einer Mitteilung. Operationelle Abmachungen, auch bezüglich Sicherheit, seien bisher bilateral zwischen Handling-Anbietern und Flugzeugbetreibern gemacht worden. Die EASA wolle mit einer Regulierung des Ground-Handlings diese wichtige Lücke schliessen. Dank der künftigen Aufsicht durch eine Behörde soll aber die Zahl der Audits für Ground-Handling-Anbieter deutlich reduziert werden können, so die EASA. Eine grosses Handling-Unternehmen mit 100 Standorten müsse heute vielleicht über 600 Audits pro Jahr durchlaufen, was um die 5000 Stunden Arbeit bedeute. Künftig würden sich Flugzeugbetreiber auf die Aufsichtstätigkeit der Behörden verlassen können und müssten die Handling-Dienstleister nicht mehr selber Audits unterziehen. In diesem Sinne bedeute die EASA-Regulation eine Erleichterung für diese Betriebe. Geplant ist, die Ground-Handling-Regulationen Ende 2024 oder Anfang 2025 zu publizieren. Nach Inkrafttreten ist für die Implementierung der neuen Vorgaben eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen. eb www.easa.europa.eu