Vorsicht um Davos, weniger WEF-Verkehr in Zürich

19. Mai 2022: Das World Economic Forum WEF steht vor der Tür, nicht wie gewohnt im Winter, sondern vom 22. bis 26. Mai. Im Luftraum um Davos gelten innerhalb eines Radius von 25 nautischen Meilen (rund 46 Kilometer) gleich wie während der WEF-Dauer schon am Freitag, 20. Mai, Beschränkungen. Der Flughafen Zürich rechnet mit Mehrverkehr von WEF-Besuchern, allerdings dürfte dieser Mehrverkehr deutlich geringer ausfallen als bei den letzten WEF-Konferenzen.

Das diesjährige Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos beginnt am Sonntag, 22. Mai 2022, und dauert bis und mit Donnerstag, 26. Mai 2022. In den Tagen vor, während und nach dem WEF werden zusätzliche Flugbewegungen von Business-Jets und Staatsmaschinen erwartet. Dieses Jahr wird mit einer um rund einen Drittel tieferen Anzahl an zusätzlichen Starts und Landungen gerechnet, in der Vergangenheit wurden jeweils rund 1000 zusätzliche Flugbewegungen verzeichnet, teilt der Flughafen Zürich mit. Es werden auch vermehrt politische und sicherheitsrelevante Helikoptertransporte und damit erhöhte Lärmemissionen stattfinden. Auch die Gesamtzahl an Helikopterbewegungen wird insgesamt aber tiefer ausfallen als in den Vorjahren, da es keine zivilen Helikopterbewegungen nach Davos geben wird. Für bereits angemeldete Delegationen stehen reservierte Standplätze zur Verfügung, die je nach Grösse des Flugzeuges zugeteilt werden. Die Maschinen der weiteren WEF-Gäste erhalten Zeitfenster von maximal zwei Stunden für das Ein- und Ausladen. Danach müssen sie den Flughafen Zürich verlassen und auf einen Flughafen ihrer Wahl ausweichen. Der Flugplatz Dübendorf wird wieder von zahlreichen Maschinen direkt angeflogen. Für Aviatikfans und Interessierte wird der Flughafen Zürich die Zuschauerterrasse B extra länger öffnen. Diese hat vom 20. bis 27. Mai 2022 täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet (statt von 10:00 bis 18:00 Uhr).

In einer Zone – Radius 25 nautische Meilen (ca. 46 km), mit Zentrum Davos – ist der Flugverkehr über schweizerischem, österreichischem, liechtensteinischem und italienischem Hoheitsgebiet eingeschränkt. An- und Abflüge zu den Regionalflugplätzen und Heliports richten sich nach besonderen Regeln und Verfahren, welche von der Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ausgearbeitet wurden. Es darf nur auf den vorgegebenen Sichtflug- Routen geflogen werden. Alle diese Flüge sind bewilligungspflichtig. Die Akkreditierung der Piloten sowie der Luftfahrzeuge sind Voraussetzung für die Bewilligung. Auch nach einer Akkreditierung ist für jeden Flug ein Gesuch an die Luftwaffe zu stellen, welche nach operationellen Bedürfnissen und Sicherheitserwägungen darüber entscheidet. Die genauen Vorgaben sind den offiziellen Publikationen zu entnehmen. Zur Unterstützung der zivilen Behörden werden Lufttransporte und Überwachungsflüge mit Helikoptern, Propeller- und Kampfflugzeugen der Schweizer Luftwaffe durchgeführt. pd

Weiterführende Informationen zur Restricted Area um Davos und Bewilligungen für Flüge innerhalb der R-Area: www.bazl.admin.ch