Zürich: Lärmgebühren gegen Verspätungen – „Straight 16“ wäre wirkungsvoller
07. Januar 2025: Die Flughafen Zürich AG hat beim Bundesamt für Zivilluftfahrt ein Gesuch um Erhöhung der Lärmzuschläge insbesondere in den sensiblen Nachtstunden sowie eine Neueinteilung der Lärmklassen eingereicht. Das sei als Lenkungsmassnahme gedacht, um vor allem die sensiblen Randstunden von Fluglärm zu entlasten. Selbst der Flughafen lässt in seiner Mitteilung dazu durchblicken, dass Massnahmen wie der „Straight 16“, der Geradeausflug nach dem Start auf der Piste 16, für einen pünktlicheren Flugbetrieb und damit weniger Verspätungsabbau in den Nachtstunden die grössere Wirkung hätte. Erhöht werden aber auch die Tageslärmgebühren.
Da die Lärmimmissionen gemäss Lärmschutz-Verordnung des Bundes in der Nacht teilweise zu hoch sind, muss die Flughafen Zürich AG Massnahmen ergreifen. Eine davon ist die Erhöhung der Lärmzuschläge in den Nachtstunden als Lenkungsmassnahme, damit möglichst pünktlich und mit möglichst leisen Flugzeugen geflogen wird, wie die Flughafen Zürich AG heute mitteilte. Der Flughafen Zürich hat daher im Dezember 2024 einen Antrag für die Anpassung der Lärmgebühren beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) eingereicht. Die Anhörung des BAZL startet heute und dauert bis zum 10. Februar 2025. Die letzte Neuberechnung des Lärmgebührenmodells liegt mehr als zehn Jahre zurück. Deshalb erfolgt unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung eine Neueinteilung der Flugzeugtypen anhand der Lärmmessdaten 2023 in fünf Lärmklassen.
Neben der Neueinteilung der Lärmklassen soll auch eine Erhöhung der Lärmzuschläge für Starts nach 23.00 Uhr sowie eine zusätzliche Gebührenstufe für Starts ab 23:15 Uhr eingeführt werden. Damit soll der Anreiz geschaffen werden, dass im Verspätungsfall möglichst rasch gestartet wird. Auch die Zuschläge für Landungen zwischen 23:15 Uhr und 23:30 Uhr sollen erhöht werden. Bis 23:30 Uhr gilt am Flughafen Zürich ein bewilligungsfreier Verspätungsabbau. Nebst den Lärmzuschlägen in der Nacht werden auch die Tageslärmgebühren erhöht. Ziel ist eine Förderung der Flugzeugflottenerneuerung durch die Fluggesellschaften. Im Vordergrund steht die Ablösung der Kurz- und Mittelstreckenflotten (A320-Familie). Damit sollen Anreize zur Anschaffung der A320neo geschaffen werden, wie der Flughafen schreibt. Die Erhöhung der im internationalen Vergleich bereits hohen Lärmzuschläge für laute Flugzeuge in Zürich entspricht auch dem SIL-Objektblatt, das derzeit in der Vernehmlassung ist. Dieses sieht längerfristig sogar eine Verdreifachung der heutigen Lärmzuschläge für Starts nach 23:00 Uhr vor.
Da es sich beim Antrag der Flughafen Zürich AG, die Lärmgebühren zu erhöhen, um eine Sanierungsmassnahme nach Art. 16 des Umweltschutzgesetzes handelt, werden die Lärmgebühren nicht im regulären Verfahren festgelegt. Stattdessen wird das BAZL über den Antrag der Flughafen Zürich AG entscheiden. Anschliessend sollen die Lärmgebühren als fixer Bestandteil in das reguläre Verfahren zur Anpassung der übrigen Flughafengebühren des Flughafens Zürich einfliessen. Dieses soll im April 2025 starten.
Weitere Massnahmen, die der Flughafen Zürich nebst der Lärmgebührenerhöhung zur Reduktion von Verspätungen umsetzen will, sind beispielsweise der «Straight 16» – der Start auf der Piste 16 geradeaus tagsüber bei Bise – oder die Entflechtung der Abflugroute Piste 28. Diese beiden Massnahmen sind jedoch in den Betriebsreglementsverfahren blockiert, was ärgerlich ist, wie die Flughafen Zürich AG festhält. Dass nun das SIL-Objektblatt öffentlich aufliegt, sei erfreulich, damit die Verfahren vorangetrieben werden könnten. pd / eb www.flughafen-zuerich.ch