BAZL verfügt ab 2027 neue Zürcher Lärmgebühren

01. April 2025: Kein Aprilscherz – das BAZL hat heute die vom Flughafen Zürich vorgeschlagenen neuen Lärmgebühren genehmigt, sie sollen spätestens Anfang 2027 in Kraft treten. Der Flughafen Zürich hat für laute Flugzeuge höhere Gebühren vorgeschlagen. Das BAZL verfügt diese nun, ebenso eine Neueinteilung der Lärmklassen, die diesem Vorschlag entsprechen, wie die Aufsichtsbehörde heute mitteilt.

 

Im Dezember 2024 gelangte die Flughafen Zürich AG (FZAG) mit einem Antrag zur Anpassung der Lärmgebühren ans BAZL. Das BAZL stimmt diesem nun zu. Die Konsequenz: Das Fliegen in der Nacht wird teurer. Die Erhöhung leiste einen Beitrag an die erforderliche Lärmsanierung im Nachtbetrieb des Flughafens, teilt das BAZL weiter mit.

 

Der Flughafen Zürich setzt spätestens ab 2027 eine Neueinteilung der Lärmklassen, punktuell angepasste Lärmzuschläge für den Tagbetrieb und eine Erhöhung der Tagesrand- und Nachtzuschläge für laute Flugzeuge um. Vorgesehen ist unter anderem eine zweistufige Erhöhung der Lärmzuschläge zwischen 23.00 und 23.15 und 23.15 und 23.30 Uhr. Konkret: Der Lärmzuschlag steigt nach 23 Uhr von 3000 auf 4000 Franken, ab 23.15 Uhr auf 5000 Franken für lautere Langstreckenflugzeuge. Der Flughafen will damit die Anzahl verspäteter Abflüge reduzieren und einen Anreiz schaffen, die Flotte mit leiseren Flugzeugen zu modernisieren.

 

Neben den Lärmgebühren erhebt der Flughafen weitere Gebühren wie Lande- und Passagiergebühren. Um diese festzulegen, findet ab April 2025 ein Verfahren zwischen den Flughafennutzenden und der Flughafen Zürich AG statt. Die Lärmzuschläge hat das BAZL vorgängig in einer separaten Verfügung festgelegt. Die neuen Lärmgebühren sollen gleichzeitig mit den übrigen Flughafengebühren und spätestens per 1. Januar 2027 in Kraft treten.

 

Die vom BAZL genehmigten Lärmgebühren befänden sich im Einklang mit dem SIL-Objektblatt Zürich, das zurzeit in Überarbeitung sei, so das BAZL weiter. Ein Objektblatt legt unter anderem den Betrieb und die Lärmbelastung eines Flugplatzes verbindlich fest. Im Entwurf des Objektblatts Zürich ist als erster Schritt die Erhöhung der Lärmzuschläge nach 23 Uhr vorgesehen. Als zweiter Schritt sei geplant, bis 2033 eine weitere Erhöhung der Lärmzuschläge für lautere Flugzeuge umzusetzen, hält das BAZL weiter fest. hjb