Bundesrat: weniger Slots bei Streiks, Bise oder Schnee
19. September 2025: Der Bundesrat hat heute die revidierte Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Flugzeitfenstern, sogenannten Slots, auf Flughäfen verabschiedet. Die neuen Massnahmen in der Slotverordnung sollten einen effizienten Flugbetrieb gewährleisten, teilt der Bund mit.
Die revidierte Slotverordnung präzisiere die langjährige Praxis bei der Vergabe von Flugzeitfenstern und trage den örtlichen Gegebenheiten mehr Rechnung, teilt das BAZL weiter mit. So erhalten die Landesflughäfen Genf und Zürich die Möglichkeit, bei aussergewöhnlichen Umständen wie Streiks oder ungünstigen Wetterlagen wie Bise oder Schnee kurzfristig Slots zu reduzieren, um den ordentlichen Flugbetrieb aufrechtzuerhalten. Zudem würden die Bestimmungen zur Änderung, Annullierung oder zur missbräuchlichen Mehrfachbuchung von Slots besser geregelt, heisst es weiter.
Seit 1993 existiert in der EU die Verordnung über die Flugplanvermittlung und die Koordination von Slots auf Flughäfen. Die Schweiz hat diese 2002 über das bilaterale Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU übernommen. In der Schweiz ist auch weiterhin die Slot Coordination Switzerland (SCS), eine unabhängigen und vom Bund beauftragte Stiftung, für die Zuweisung und Koordination der Slots verantwortlich. Zudem überwacht sie, dass die erteilten Slots eingehalten werden. Die revidierte Verordnung tritt am 1. November 2025 in Kraft. Davon betroffen seien der kommerzielle und private Zivilluftverkehr auf den Landesflughäfen Genf und Zürich, so das BAZL weiter. hjb


















