Flugplatz Kägiswil: FGOW geht mit BAZL-Verfügung vor Bundesverwaltungsgericht

15. September 2026: Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) hat beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen die Verfügung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) erhoben. Gerügt wird, dass Projektanpassungen nicht genügend berücksichtigt wurden. Die FGOW macht weiter geltend, dass nicht beachtet wurde, dass bereits seit 1972 eine zivile Betriebsbewilligung für den Flugplatz Kägiswil besteht.

Im Juli verweigerte das BAZL der FGOW die Umnutzung des Flugplatzes Kägiswil und wies das entsprechende Gesuch ab. In ihrer Beschwerde gegen diese Verfügung kritisiert die FGOW insbesondere zwei Punkte: Nach Ansicht der FGOW liegen die vom BAZL verlangten Zustimmungen bereits vertraglich oder in Form grundbuchrechtlich eingetragener Dienstbarkeiten vor. „Weitere Zustimmungen sind aufgrund von Projektanpassungsvorschlägen nicht mehr notwendig“, schreibt die FGOW in ihrer heutigen Medienmitteilung.  Weiter ignoriere das BAZL, dass bereits seit 1972 eine zivile Betriebsbewilligung des Aeroclub Zentralschweiz bestehe. Damals verfügte der Bund die Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld. Gesetzliche Gründe für den Entzug der Betriebsbewilligung lägen nicht vor, so die FGOW. Ein Umnutzungsverfahren, wie vom BAZL verlangt, wäre daher gar nie notwendig gewesen, wird argumentiert.

Offensichtlich sei aber, dass die Verweigerung einer zivilen Betriebsbewilligung im Interesse der Obwaldner Regierung liege. Gegen ihren ersten Versuch, das Land zu erwerben und damit den Flugplatz Kägiswil zu schliessen, wurde das Referendum ergriffen. 2013 erteilte das Stimmvolk diesen Plänen der Regierung eine klare Absage. Per Ende 2023 kündigte der Kanton Obwalden den Mietvertrag mit der FGOW, woraufhin das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) als Landeigentümerin durch einen Baurechtsvertrag die weitere Nutzung des Flugplatzes sicherstellte. Im Januar 2024 reichte Kantonsrätin Trudi Abächerli (FDP) eine Motion ein, wonach die Rega auf dem Flugplatz Kägiswil anzusiedeln sei.

Laut FGOW schliessen es die Obwaldner Behörden und die Rega konsequent aus, auf dem Flugplatz Kägiswil als Kompromiss eine Mischnutzung von Flächenfliegerei und Maintenance-Basis zuzulassen. Die Regierung des Kantons Obwalden habe in mehreren Schreiben an die Bundesbehörden dazu gedrängt, im Sinne eines raschen Vorwärtskommens des Projekts den Ausgang von Gerichtsverfahren nicht abzuwarten.

Mit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wolle die FGOW sicherstellen, dass ein ordentliches Gericht die Rechtmässigkeit des Bauabschlags überprüfe. Von einer voreiligen Schliessung des für die Ausbildung künftiger Pilotinnen und Piloten wichtigen Flugplatzes Kägiswil wären rund 35 Flugschüler, 25 Fluglehrer und zwei Mitarbeiterinnen in der Administration betroffen. Für die FGOW sei nicht nachvollziehbar, dass das BAZL parallel bereits ein Koordinationsverfahren mit der Rega eröffnet habe, obwohl über das zuerst eingeleitete Umnutzungsverfahren der FGOW bis heute nicht rechtskräftig entschieden worden sei. Die FGOW habe ausserdem nie Akteneinsicht in das Rega-Verfahren erhalten. Zudem sei auch nie ein Einspracheverfahren durchgeführt worden, in dem sich die FGOW hätte äussern können. Diese Punkte rüge die FGOW in der Beschwerde ebenfalls. pd