Absturz nach siebeneinhalb Jahren geklärt
Am 16. Juli 2011 stürzte die Diamond DA-42 HB-LUL in Oberhallau/SH in ein Einfamilienhaus. In ihrem am 1. März 2019 dazu erschienenen summarischen Bericht hält die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST fest, dass der Unfall durch den Piloten absichtlich herbeigeführt worden war, aufgrund eines in seiner Wohnung gefundenen Abschiedsbriefes geht sie von einem Suizid aus. Die einzige Bewohnerin des Hauses konnte unverletzt gerettet werden.
Doch weshalb hat es über siebeneinhalb Jahre gedauert, bis dieser Unfallbericht erschienen ist? Daniel Knecht, Bereichsleiter Aviatik der SUST, nimmt dazu wie folgt Stellung: Unmittelbar nach der Kollision der HB-LUL mit dem Haus in Oberhallau eröffnete das damalige Büro für Flugunfalluntersuchungen eine Sicherheitsuntersuchung. Im Laufe der Abklärungen sei klar geworden, dass es sich bei diesem Ereignis nicht um einen eigentlichen Unfall, sondern um einen unrechtmässigen Eingriff in den Luftverkehr gehandelt hatte. Grundsätzlich sei in solchen Fällen nicht primär die Sicherheitsuntersuchungsstelle zuständig, sondern die justiziellen Behörden.
Das hat die SUST im summarischen Bericht auch so dargelegt. Seit der Inkraftsetzung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Untersuchung und Verhütung von Unfällen und Störungen in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 94/56/EG, (V (EU) Nr. 996/2010) in der Schweiz am 1. Februar 2012 bestehe eine eindeutige rechtliche Regelung für solche Fälle, führt Daniel Knecht weiter aus. Nach diesen Grundsätzen habe die SUST einerseits primär den Fall den Strafuntersuchungsbehörden überlassen, aber andererseits gemäss Art. 12 der Vo (EU) 996/2010 auch eine Sicherheitsuntersuchung durchgeführt, um abzuklären, ob der Fall aus Sicht der Flugsicherheit Verbesserungsmöglichkeiten birgt. Dies etwa analog zum Germanwings-Fall, bei dem die BEA und die BFU(D) ebenfalls eine Sicherheitsuntersuchung durchgeführt haben, die zu Verbesserungen geführt hat.
Im vorliegenden Fall der HB-LUL konnten aber keine Erkenntnisse zur Verbesserung der Flugsicherheit gewonnen werden, so dass die SUST auf einen ausführlichen Schlussbericht verzichtet hat. Die Abklärung der fliegerischen und technischen Vorgänge war aber trotzdem sehr umfangreich und daraus hat die SUST ein technisch-wissenschaftliches Gutachten zuhanden der Strafverfolgungsbehörden erstellt. „Eine solche technische Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden, die ja sonst nicht üblich ist, wurde auch bei anderen unrechtmässigen Eingriffen in den Luftverkehr – etwa nach dem Anschlag auf die Coronado der Swissair am 21. Februar 1970 oder nach Flugzeugentführungen – gewährt“, fährt Daniel Knecht fort.
Das entsprechende Gutachten wurde Ende 2012 fertiggestellt. Seither hat die SUST den Fall noch offen gehalten, weil sie allfällige Rückfragen der Bundesanwaltschaft oder der kantonalen Strafverfolgungsbehörden abwarten wollten. Erst 2018 sei klar geworden, dass keine justiziellen Verfahren mehr laufen. „So haben wir uns entschlossen, den Fall ordnungsgemäss abzuschliessen und einen summarischen Bericht zu publizieren, der diesen eher ungewöhnlichen Fall kurz erläutert“, schliesst Daniel Knecht. Hansjörg Bürgi