Bund verdient an Corona-Hilfen für Luftfahrt

24. August 2022: Der Bund hatte kritische Infrastrukturen der Luftfahrt in der beispiellosen Luftfahrtkrise während  der Corona-Pandemie mit Darlehen unterstützt. Wie die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in einem gestern veröffentlichten Bericht schreibt, hat der Bund mit den Darlehen bis Ende August 2021 bereits 32 Millionen Franken verdient – inzwischen dürfte noch mehr dazugekommen sein.

Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat finanzielle Massnahmen zur Unterstützung der kritischen Infrastrukturen der Luftfahrt während der Covid-19-Krise. Der Bund verbürgte für Luftverkehrsunternehmen Darlehen in Höhe von 1,275 Milliarden Franken. Für die Unterstützung der flugnahen Betriebe stellte er insgesamt 600 Millionen bereit. Im Juli 2020 gewährte der Bund der SR Technics (SRT) eine Unterstützung in Form einer Ausfallbürgschaft von maximal 79 Millionen Franken. Auf den bezogenen Darlehen mussten Zinsen bezahlt werden.

Wie die Swiss Anfang Juni mitteilte, hat sie den vom Bund verbürgten Bankkredit per Ende Mai 2022 zurückgezahlt – lange vor Ende der regulären Laufzeit, die bis 2025 gedauert hätte. Die Lufthansa Group werde die Finanzierung zukünftig über den Kapitalmarkt sicherstellen. Seit Beginn der Kreditlaufzeit hat Swiss eigenen Angaben zufolge nie mehr als die Hälfte des Kredits in Anspruch genommen und insgesamt 60 Millionen Franken an Zinsen und Gebühren bezahlt – diese sind allerdings nicht vollumfänglich an den Bund gegangen. Wie die EFK schreibt, sind auf den nicht bezogenen Kreditlimiten sogenannte Bereitstellungsprovisionen (Commitment Fees) sowie eine einmalige «Partizipation Fee» fällig geworden. Der Bund partizipiere an diesen Erträgen jeweils im Rahmen des verbürgten Anteils.

Insgesamt erwirtschafte der Bund seit der Vertragsunterzeichnung bis Ende August 2021 Erträge von rund 32 Millionen Franken, wie die EFK festhält. Im vergangenen Jahr dürften noch weitere Millionen in die Bundeskasse geflossen sein. Kritisch hat sich die EFK dazu geäussert, wie die mit den Krediten verbundenen standortpolitischen Auflagen beaufsichtigt wurden. 2020 wurde zur Aufsicht über die standortpolitischen Auflagen für Swiss und Edelweiss die Schweizer Luftfahrtstiftung ins Leben gerufen. Die EFK stellt aufgrund der Zusammensetzung und der Organisation der Stiftung deren Unabhängigkeit als Aufsichtsorgan und deren Nutzen infrage.

Mit der vollständigen Rückzahlung und der Kündigung des Kreditvertrags sind die standortpolitischen Auflagen ausser Kraft getreten, wie die EFK festhält. Die Schweizer Luftfahrtstiftung habe sowohl im Jahresbericht 2021 wie auch im Schlussbericht 2022 festgestellt, dass Swiss / Edelweiss während der gesamten Kreditlaufzeit die standortpolitischen und parlamentarischen Auflagen erfüllt hätten. Mit dem Wegfall der standortpolitischen Auflagen wird die Luftfahrtstiftung aufgelöst. eb / pd www.efk.admin.ch