IG Euroairport lehnt CO2-Gesetz ab

22. Mai 2021: Die IG Euroairport, der Verein zur Unterstützung des dritten Schweizer Landesflughafens, hat die Nein-Parole zum CO2-Gesetz beschlossen. Dies ausschliesslich wegen der unausgegorenen Flugticketabgabe, welche integraler Bestandteil des Gesetzes ist und der unabsehbaren Folgen für das Tor der Nordwestschweiz zur Welt, wie die IG heute mitteilt.

Da sich die IG Euroairport als politisch neutrale Organisation versteht, fasst sie nur dann bei Abstimmungen Parolen, wenn der EuroAirport von einer Vorlage ganz direkt und in substantiellem Umfang betroffen ist. Bei der Referendumsabstimmung zum revidierten CO2-Gesetz, welche dem Schweizer Stimmvolk am 13. Juni vorgelegt wird, ist dies ausgesprochen der Fall. Vor allem folgende Gründe sprechen für die IG Euroairport gegen das CO2-Gesetz:

Im kürzlich publizierten Entwurf zur CO2-Verordnung steht zwar, dass die Flugticketabgabe auch bei Flügen ab dem EuroAirport zur Anwendung kommen sollen, welche nach Schweizer Verkehrsrechten durchgeführt werden. Steuerrechtsspezialisten sind jedoch mehrheitlich der Auffassung, dass zur Durchsetzung dieses Vorhabens ein neuer Staatsvertrag mit Frankreich auszuhandeln wäre, da der bisherige sich zum Thema Umweltabgabe nicht äussert und es nicht zulässig sein dürfte, auf französischem Boden eine Schweizer Steuer einzutreiben. Auch die Basel-Städtische Kantonsregierung hat sich unlängst gegenüber einem parlamentarischen Vorstoss in diesem Sinne geäussert.

Selbst im Fall, dass sich Frankreich zur Erhebung dieser Steuer bereit erklären würde, könnten Airlines die Abgabe ganz offiziell und mit geringstem Aufwand umgehen, so die IG Euroairport. Dies, indem sie nicht mehr mit Schweizer Flugrecht ab dem Flughafen BSL, sondern mit französischem Flugrecht ab MLH (Mulhouse) fliegen, was natürlich ein und dasselbe ist. Eine solche Umlagerung würde die Bedeutung der Bi-Nationalität für den EuroAirport in erheblichem Umfang weiter schwächen und aus ihm einen vornehmlich französischen Landesflughafen machen, mit allen negativen Auswirkungen für die ansässige Wirtschaft.

Zudem dürfte diese Umgehungsmöglichkeit zusätzlichen Verkehr aus Zürich anziehen. Währenddessen die IG Euroairport ein allfälliges Wachstum des Flugverkehrs am EuroAirport grundsätzlich immer als Chance sieht, sind weitere Lenkungsmassnahmen von Seiten der politischen Behörden zu erwarten, sofern Basel durch steuerliche Bevorteilung Verkehr anziehen würde, welcher derzeit nach Zürich fliegt. Die IG Euroairport unterstützt zwar eine gute Anbindung der Nordwestschweiz an die Welt in aller Form, hingegen ist es nicht deren Ansicht, dass Basel als Schweizer Tor zur Welt Zürich ersetzen soll.

Für Kurzstreckenflüge muss gemäss bundesrätlichem Verordnungsentwurf eine Abgabe von 30 Franken zusätzlich entrichtet werden. Für die rund 800 Kilometer Flugdistanz von Basel nach Berlin verbraucht ein modernes Verkehrsflugzeug pro Passagier noch etwa  24 Liter Kerosin. Somit fallen 1.25 Franken an CO2-Abgaben pro Liter Treibstoff an. Demgegenüber wird die Abgabe auf Brennstoffen für Automobile um wenige Rappen pro Liter erhöht, und wer jenseits der Landesgrenze tankt, zahlt keine Schweizer CO2-Abgabe. Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass der Luftverkehr vom vorliegenden Gesetzesentwurf stark benachteiligt wird. Wer zur wichtigen EAP-Destination Istanbul und zurückfliegen will, muss gar 120 Franken zusätzlich berappen, auch bei diesem Beispiel mehr als einen Franken zusätzlich pro Liter Treibstoffverbrauch.

Man muss davon ausgehen, dass die beiden grossen Schweizer Airlines, Swiss und EasyJet, die neue Steuer nicht vollumfänglich ihren Kunden weiterbelasten können werden, um im Wettbewerb mit Umsteigeflughäfen nicht ins Hintertreffen zu geraten. Da dies jedoch einen substantiellen negativen Einfluss auf die Rentabilität zur Folge haben wird, schwindet die Investitionskraft zur Anschaffung modernerer, sauberer Flugzeuge. Zudem wird die Flugticketabgabe in der vorliegenden Form dazu führen, dass Schnäppchenjäger beispielsweise via Paris nach Istanbul fliegen werden, um die Abgabe zu umgehen, womit der Umwelt ein Bärendienst erwiesen wird.

Aus den genannten Gründen sei das revidierte CO2-Gesetz, den Flugverkehr betreffend, ein parlamentarischer Schnellschuss, unausgegoren und in Sachen Lenkungswirkung kontraproduktiv. Deshalb sei die Vorlage abzulehnen, hält die IG Euroairport weiter fest. Zu den übrigen Auswirkungen der Vorlage äussert sie sich nicht, weshalb diese Abstimmungsempfehlung einhergehe mit der Hoffnung, dass bei einer allfälligen Ablehnung des Gesetzes jener Teil, welcher die Flugticketabgabe betrifft, substantiell revidiert werden könnte, und im Anschluss ein überarbeitetes Gesetz ohne allzu grossen Zeitverzug eingeführt werden könnte.   pd