Drei neue SIL-Objektblätter für Aviatik-Infrastruktur

02. September 2020: Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung drei neue Objektblätter für das Flugfeld Kägiswil (OW) sowie für die Heliports Haltikon (SZ) und Untervaz (GR) genehmigt. Er hat zudem Anpassungen für die Flugfelder (Mollis (GL) und Ambri (TI), den Heliport Balzers (Liechtenstein) sowie den Landesflughafen Basel-Mulhouse verabschiedet. In den Objektblättern konkretisiert der Bund generelle Vorgaben für die einzelnen Flugplätze.

Der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil (OW) soll in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden, nachdem das Volk den Erwerb des Flugplatzes durch den Kanton und die anschliessende Nutzung als Industrieareal in einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt hatte. In den letzten vier Jahren wurden in Kägiswil durchschnittlich 11’270 Flugbewegungen pro Jahr gezählt. Das Verteidigungsdepartement VBS gibt den Flugplatz dem Kanton Obwalden im Baurecht ab. Die Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW) übernimmt die Halterschaft des Flugplatzes. Laut dem SIL-Blatt für Kägiswil soll eine Verkürzung und Verschmälerung der Piste angestrebt werden, nicht mehr benötigte Pistenflächen sollen gleich wie die ehemaligen Militärunterstände rückgebaut werden. Als Ersatz wird ein Hangarneubau geplant.

Für die beiden Heliports Haltikon und Untervaz wurden im Objektblatt die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Infrastruktur und des Flugbetriebs definiert.

Auf dem Flugfeld Mollis hatten die neu definierten An- und Abflugrouten für Helikopter eine Neuberechnung der Fluglärmbelastung zur Folge. Ausserdem mussten die geänderten Hindernisbegrenzungsflächen im Objektblatt festgehalten werden. Beim Flugfeld Ambrì soll die Helikopterbasis an einen neuen Standort auf dem Flugplatz verlegt werden. Folglich müssen sowohl die Änderung des Flugplatzperimeters als auch das Gebiet mit Lärmbelastung im Objektblatt vermerkt werden. Beim Heliport Balzers wurde das Gebiet mit Hindernisbegrenzung geringfügig angepasst.

Für den Landesflughafen Basel-Mulhouse wurde nach der Überprüfung des Sicherheitszonenplans das Gebiet mit Hindernisbegrenzung im Objektblatt definitiv festgesetzt. pd/eb www.bazl.admin.ch