Kantonale Verkehrskommission lehnt Nachtruhe-Initiative ab, befürwortet aber Gegenvorschlag

20. November 2025: Die Zürcher Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) beantragt dem Kantonsrat einstimmig, die Volksinitiative «Flughafen Nachtruhe-Initiative» abzulehnen. Einen Antrag, die Volksinitiative für ungültig zu erklären, hat sie mit 13 zu 2 Stimmen abgelehnt. Wie der Kantonsrat heute weiter mitteilt, unterstützt die KEVU mit 9 zu 6 Stimmen stattdessen einen Gegenvorschlag, um dem Lärmschutz in der Nacht mehr Gewicht zu verleihen.

 

Die siebenstündige Nachtflugsperre, auf die der Staat gemäss dem heutigen kantonalen Flughafengesetz hinwirken muss, wird aus Sicht der Initianten der „Nachtruhe-Initiative“ vom Flughafen Zürich konstant missachtet. Ziel der Volksinitiative ist es, die Lärmbelastung nach 23 Uhr deutlich zu reduzieren. Dazu möchten die Initianten mit einer Anpassung des Flughafengesetzes den Kanton Zürich und den Regierungsrat stärker in die Pflicht nehmen. Der Regierungsrat erklärte die Volksinitiative gemäss dem Grundsatz «im Zweifel für das Volk» («in dubio pro populo») für gültig, obwohl sie nur mit einer grosszügigen Auslegung mit dem Bundesrecht vereinbar sei.

 

Die grosse Mehrheit der Kommission folgt nun dieser Argumentation, während eine kleine Minderheit (FDP) die Volksinitiative für ungültig erklären will. Allerdings beantragt die KEVU, die Volksinitiative abzulehnen. Ein Teil der Kommission zweifelt an der Umsetzbarkeit diverser Regelungen, ein anderer sei mit deren Inhalt grundsätzlich nicht einverstanden, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Mehrheit der Kommission möchte das Anliegen der Volksinitiative aufnehmen und den Lärmschutz verbessern. Sie macht deshalb einen Gegenvorschlag, soweit er im Rahmen des kantonalen Gesetzes überhaupt möglich ist. Der Regierungsrat soll künftig einen ausgeprägteren Fokus auf den Lärmschutz legen und verstärkt auf die Einhaltung der bundesrechtlichen Nachtflugordnung hinwirken.

 

Dabei zielt der Gegenvorschlag vor allem auf die verspäteten Flüge, die in der Zeit zwischen 23 und 23.30 Uhr bewilligungsfrei abgewickelt werden. Die Zahl der Flugbewegungen in dieser letzten halben Stunde soll gesenkt werden, nicht zuletzt mit progressiv steigenden Lärmgebühren, die eine Lenkungswirkung entfalten sollen. Damit sollen Starts in der letzten halben Stunde schon aus wirtschaftlichen Gründen vermieden werden. Eine Minderheit (Grüne, SP) möchte, dass die Fluggebühren auch für bestimmte Flugverbindungen steigen, wenn diese wiederholt verspätet starten oder landen.

 

Stärker in die Pflicht genommen werden soll auch der Flughafen. Er müsste künftig zeitnah über die Gründe für die Nichteinhaltung der Nachtflugordnung informieren. Eine Minderheit (SP, Grüne) verlangt, dass die Information innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll. Zudem soll der Regierungsrat dem Kantonsrat künftig jährlich nicht nur über die Veränderung der Anzahl der vom Fluglärm gestörten Personen, sondern neu auch über die Einhaltung der Nachtflugordnung Bericht erstatten. Dieser Bericht müsste vom Kantonsrat zur Kenntnis genommen werden. Eine Minderheit (SP, Grüne) will, dass der Kantonsrat den Bericht genehmigen muss. Eine Kommissionsminderheit (SVP, FDP) beantragt dem Kantonsrat, den Gegenvorschlag abzulehnen. Angesichts der grossen wirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens Zürich möchte sie keine weiteren Regelungen in das Flughafengesetz aufnehmen, welche seine Hub-Funktion gefährden könnten, heisst es weiter. hjb