Mehr EU-Regulationen für Bodenabfertiger
26. November 2025: Die Übernahme mehrerer EU-Erlasse für die Schweizer Luftfahrt betreffen die Flugsicherung und die Bodendienstleister. Letztere müssen mit mehr Auflagen und Vorschriften rechnen, während Skyguide ihre Dienste nun auch europaweit anbieten kann, aber auch europaweit einkaufen kann. Wie das BAZL weiter mitteilt, dienen die europäischen Bestimmungen dazu ein hohes und einheitliches Sicherheitsniveau aufrecht zu halten.
Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU hat am 26. November die Übernahme mehrerer EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Der Bundesrat hatte die Übernahme der neuen Bestimmungen bereits am 12. November genehmigt. Die neuen Bestimmungen betreffend die Bodenabfertigung, das Flugverkehrsmanagement und die Flugsicherheit. Sie treten am 1. Februar 2026 in Kraft.
Organisationen, die Bodenabfertigungsdienste auf Schweizer Landesflughäfen erbringen, müssen ein Sicherheitsmanagementsystem betreiben. Dieses muss auch die Informationssicherheitsrisiken berücksichtigen – so sehe es das aktualisierte Verordnungspaket vor, teilt das BAZL mit. Auch sind Vorfälle betreffend die Informationssicherheit neu meldepflichtig. Das Paket präzisiere zudem, wie die Überwachung und Kontrolle der Bodenabfertigungsdienste durch das BAZL erfolge. Um in der Bodenabfertigung die Risiken zu minimieren, enthält das Paket schliesslich verschiedene neue Massnahmen, so etwa zur Ausbildung des Personals oder der Nutzung und Wartung der eingesetzten Geräte.
Im Bereich des Flugverkehrsmanagements übernimmt die Schweiz die überarbeitete Verordnung zum einheitlichen europäischen Luftraum (SES, Single European Sky). Die Schweiz ist seit 2006 Teil des SES. Wichtigste Pfeiler des SES seien das gemeinsame Leistungs- und Gebührensystem sowie die Modernisierung von Infrastruktur und Systemen der Flugsicherung, so das BAZL weiter. Die Übernahme dieser Verordnung gewährleiste die ununterbrochene Teilnahme der Schweiz am SES.
Sie erlaubt der Schweiz sowie den EU-Mitgliedstaaten, dass ihre Flugsicherungserbringer künftig gewisse Dienstleistungen auf dem gesamteuropäischen Markt anbieten oder einkaufen können. Der Entscheid dazu obliege aber letztlich dem Staat des jeweiligen Flugsicherungsanbieters, heisst es weiter. Das Monopol der für die Flugsicherung in der Schweiz verantwortlichen Skyguide auf zentralen Dienstleistungen, wie beispielsweise die Erbringung von Streckenflügen sowie den An- und Abflügen und andere unerlässliche Dienste bleibt unverändert bestehen. Tower-Dienstleistungen dürften bereits heute in der Schweiz von Drittanbietern erbracht werden.
Neben diesen Bestimmungen beschloss der Gemischte Ausschuss die Übernahme weiterer EU-Rechtsakte in das Luftverkehrsabkommen. Diese betreffen etwa die Wettbewerbsregeln bei Fusionen oder die Anerkennung von in Drittländern ausgestellten Lizenzen für Fluglotsen. hjb

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