BAZL beschäftigt sich mit Spionageballonen

01. April 2023: Mit einer guten Portion Selbstironie hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt heute über die Einführung neuer Luftfahrzeuge in der Sonderkategorie „Ausländische Ballone“ informiert. In die Sonderkategorie fallen insbesondere Spionageballone. Die in typischer, nicht immer ganz leicht verdaulicher ICAO-EASA-BAZL-Sprache verfasste Meldung vom heutigen 1. April wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Ganz am Schluss der Meldung, kurz vor dem Hashtag #alittlefunisamust, erlaubt sich das BAZL sogar einen kleinen Seitenhieb Richtung Skyguide. Folgend die Mitteilung im Originallaut:

Ausländische Luftfahrzeuge der Sonderkategorien Spionageballone (entsprechen den Lufttüchtigkeitsanforderungen gemäss ICAO Annex 8 nicht oder nur teilweise, oder zeitweilig nicht) bedürfen zum Einflug und Verkehr in der Schweiz grundsätzlich einer Sonderbewilligung zur Benutzung des schweizerischen Luftraumes.

Der Antrag für einen Flug mit einem Spionageballon muss spätestens zwei volle Werktage vor Beginn des beabsichtigten Fluges beim BAZL eingegangen sein.

Dem Antrag per Email sind folgende Unterlagen in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache beizufügen:

  • Lufttüchtigkeitszeugnis einschliesslich der Einschränkungen oder;
  • Flugzulassung einschliesslich der Auflagen;
  • Lärmzeugnis, wenn anwendbar;
  • Eintragungszeugnis;
  • Instandhaltungsnachweis, inkl. “annual inspection”;
  • Dritthaftpflichtversicherung.

Das BAZL hat unter anderem folgende Regeln erlassen:

  • Die maximale Bewilligungszeit für die Benutzung des schweizerischen Luftraumes pro Kalenderjahr beträgt insgesamt 2 Monate.
  • Eine Aufteilung im Kalenderjahr ist möglich;

Erteilte Jahresbewilligungen können mit Übergangsfrist bis 01. April 2024 verlängert werden.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt kann bei Bedarf zusätzliche Nachweise oder Dokumente verlangen und behält sich ferner das Recht vor, den Ballon vor der Ausstellung einer Bewilligung zur Benutzung des Schweizer Luftraumes einer Prüfung zu unterziehen.

Jahresbewilligungen für solche Balone, die eine Sondergenehmigung zum Einfliegen in den Schweizer Luftraum beantragen können, müssen sich auf der gleichnamigen Liste (PDF, 211 kB, 01.04.2023) befinden und die Anforderungen des entsprechenden AIC erfüllen. Für eine Erneuerung der Bewilligung muss dem BAZL zusätzlich zu den oben erwähnten Unterlagen (falls nicht schon gesendet), folgendes eingereicht werden:

  • Bestehende Bewilligung mit ausgefüllter Eigendeklaration;
  • Kopien Flugreisebuch vom aktuellen Jahr.

Eine Einflug- resp. Sonderbewilligung für die Benützung des schweizerischen Luftraums ist nicht erforderlich für im europäischen Wirtschaftsraum registrierte Luftfahrzeuge, die eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) mit folgender Formulierung mit sich führen: «Diese Fluggenehmigung ist gemäss Verordnung (EU) 2018/1139 Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe (b) ausgestellt und bescheinigt, dass das Luftfahrzeug im Rahmen der nachstehenden Flugzwecke und unter den nachstehenden Bedingungen gefahrlos fliegen kann; sie gilt in allen Mitgliedstaaten».

Ferner ist in Anwendung der ECAC-Empfehlung INT S/11-1 vom Juni 1980 für den Einflug von Spionageballonen, welche in ECAC-Staaten eingetragen sind, keine Genehmigung erforderlich. Dieser Grundsatz umfasst hingegen nicht automatisch auch die jeweilige Einsatzart des Luftfahrzeuges. So sind ausländische Eigenbauluftfahrzeuge in der Schweiz nicht zur Durchführung von Flügen nach VFR-Night und IFR berechtigt, sofern diese nicht den jeweiligen schweizerischen Anforderungen entsprechen.

Achtung Passagiere von Spionageballonen müssen über besondere Zulassung informiert werden.

Zum Schutz der Flugpassagiere muss der Pilot des Ballons die Passagiere über die besondere Zulassung des entsprechenden Luftfahrzeugs informieren. Damit wird sichergestellt, dass sich Passagiere vor einem Flug entscheiden können, ob sie die damit zusammenhängenden Risiken eingehen wollen oder nicht. Da die Chancen, für Passagiere eines Spionageballons, einen F-35 der Schweizer Armee aus der Nähe zu sehen, gross sind, werden die existierenden Gefahren gegebenenfalls in Kauf genommen. Bei Flügen sind unter anderem auch die aktuellen Betriebszeiten der Luftwaffe zu konsultieren, da auch  jederzeit  sichergestellt sein muss , dass die Skyguide Infrastruktur funktioniert.

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