Motorsäge im Flugzeug – keine gute Idee

23. Juli 2025: Nehmen Sie einen Benzinkanister auf eine Flugreise mit? Oder eine Motorsäge? Wohl eher schon eine Powerbank. All dies sind gefährliche Gegenstände, sogenannte «Dangerous Goods», welche die Flugsicherheit gefährden können. Ein Benzinkanister – voll oder leer – und eine Motorsäge gehören nicht an Bord eines Flugzeugs, eine Powerbank dagegen darf im Handgepäck mitgeführt werden. Der Flughafen Zürich informierte heute über diese gefährlichen Gegenstände, von denen er 2024 total zehn Tonnen eingesammelt und grösstenteils vernichtet hat.

 

Als «Dangerous Goods» (auf Deutsch «Gefahrgut») gelten Gegenstände oder Stoffe, die für Menschen, die Umwelt oder Flugzeuge gefährlich sein können. 2024 wurden an den Sicherheitskontrollen am Flughafen Zürich rund 140’000 Gefahrgüter aus dem aufgegebenen Gepäck und weitere 40’000 aus dem Handgepäck entfernt. Die Anzahl verbotener Gefahrgüter im Gepäck habe sich in den letzten Jahren am Flughafen Zürich deutlich erhöht, insbesondere im Aufgabegepäck, erwähnte Rolf Blöchlinger, stellvertretender Sicherheitschef des Airports. Grund dafür sei unter anderem der Trend zu immer mehr mitgeführten Batterien, Powerbanks und Akkus sowie Mobilitätshilfen aufgrund des technologischen Wandels hin zu akkubetriebenen statt kabelgebundenen Geräten. Auch der generelle Trend zu mehr Elektronik und die Zunahme von Freizeitreisenden, die weniger reiseerprobt sind, tragen zum Anstieg bei.

 

Im Handgepäck werden am Flughafen Zürich besonders häufig Feuerzeuge und Streichhölzer (nur eine Schachtel oder ein Feuerzeug pro Person erlaubt), Feuerwerkskörper, Anzündhilfen, Brennpasten und Gaskartuschen abgenommen. Im aufgegebenen Gepäck müssen vor allem lose Batterien, Akkus, Powerbanks, Feuerzeuge, E-Zigaretten sowie elektronische Geräte und Mobilitätshilfen wie E-Trottinette oder E-Kinderwagen entfernt werden. Durch das Scannen sämtlicher aufgegeben Koffer werden solche «Dangerous Goods» entdeckt. Die Koffer werden geöffnet und der gefährliche Gegenstand entfernt, die Passagiere werden mit einem Handzettel informiert, wo sie beispielsweise ihre Powerbank gegen eine Gebühr abholen können.

 

Alle diese Gegenstände können beim Transport im Flugzeug grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko darstellen – sei es durch Hitzeentwicklung, Entflammbarkeit, Beschädigungen oder chemische Reaktionen. Beim Packen von Reisegepäck sei es wichtig, zwischen Handgepäck und Aufgabegepäck zu unterscheiden – denn es gelten unterschiedliche Bestimmungen, so Rolf Blöchlinger. Im Frachtraum, also im aufgegebenen Gepäck, sind beispielsweise lose Batterien, Akkus, Powerbanks und E-Zigaretten verboten. Diese Gegenstände dürfen mit zusätzlichen Vorgaben ausschliesslich im Handgepäck transportiert werden. Gänzlich verboten – unabhängig vom Gepäckstück – sind Feuerwerkskörper, Gaskartuschen, Brennpasten sowie ätzende oder brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe.

 

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bezüglich Gefahrgut im Passagiergepäck liegt bei Fluggesellschaften, Abfertigungsfirmen und Flughäfen. Grundlage bilden die internationalen Vorgaben der ICAO, die «Technical Instructions for the SafeTransport of Dangerous Goods by Air» sowie ergänzend der IATA, die «Dangerous Goods Regulations», in welchen die Regeln für Gefahrguttransporte aufgeführt und eingestuft sind. hjb

Nützliche Informationen zur Vorbereitung auf die Sicherheitskontrolle – inklusive einer praktischen Suchfunktion für Gegenstände – sind zudem hier verfügbar: Sicherheitskontrolle