Nochmals massive Verspätung für die neue Drohne
20. Dezember 2023: Das neue Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS15) kämpfte im Frühling mit technischen Problemen, was zu einem kurzzeitigen Grounding führte. Dieses Problem schien inzwischen gelöst, doch seit dem Herbst sorgt der Krieg im Nahen Osten für weitere Verzögerungen. Nun hat sich Armasuisse mit der israelischen Elbit Systems darauf geeinigt, dass das Projekt um zwei Jahre bis Ende 2026 verlängert wird. Die Schweiz erhält im Gegenzug Kompensationsleistungen.
Aufgrund eines technischen Zwischenfalls im März 2023 musste der Flugbetrieb des ADS 15 in der Schweiz für mehrere Wochen unterbrochen werden. In der Folge hat Armasuisse mit der israelischen Lieferantin Elbit Verhandlungen über Kompensationsleistungen für die entstandenen Kosten aufgenommen. Zusätzlich musste Elbit für die Verzögerungen, die durch die technischen Probleme verursacht wurden, Konventionalstrafen bezahlen. Mit der unsicheren Lage im Nahen Osten hat sich die Ausgangslage ab Oktober 2023 verschlechtert. Seither arbeitet Elbit unter erheblich erschwerten Bedingungen. Zudem ist es derzeit für Schweizer Spezialistinnen und Spezialisten nicht möglich, beispielsweise für Abnahmearbeiten nach Israel zu reisen. Vor diesem Hintergrund wie auch aufgrund der im Frühjahr 2023 entstandenen Verzögerungen hielt es Armasuisse für nötig, der Lieferantin mehr Zeit für die Vertragserfüllung einzuräumen. Die Projektverlängerung und entsprechende Gegenleistungen haben Armasuisse und Elbit Mitte Dezember 2023 in einem Vertragsnachtrag verbindlich festgehalten.
Das Projektende ist neu für Ende 2026 anstatt wie bisher für Ende 2024 vorgesehen. Elbit muss der Schweiz die längere Vertragsdauer sowie die im Frühjahr 2023 entstandenen Kosten kompensieren, wie Armasuisse heute mitteilte. Die Firma hat sich verpflichtet, Armasuisse ein zusätzliches Supportpaket im Wert eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrags zu liefern. Dieses umfasst insbesondere zusätzliche Ersatzteile sowie weiteres Material für den Betrieb der Drohnen in der Schweiz. Weiter hat Elbit die Garantiefrist für alle Schweizer Drohnen um zwei Jahre verlängert. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der erfolgreichen Vertragserfüllung. Schliesslich muss Elbit umfangreiche Strafzahlungen leisten, falls sie die vereinbarten Leistungen nicht rechtzeitig erbringen kann. Diese Strafzahlungen übersteigen die im bisherigen Projektverlauf veranschlagten und geltend gemachten Konventionalstrafen um ein Vielfaches.
Verzögert hat sich durch den Krieg im Nahen Osten auch die für 2023 geplante Lieferung von drei weiteren Schweizer Drohnen und den dazugehörigen Bodenkontrollstationen. Armasuisse hält fest, dass es generell nach wie vor nicht möglich sei, abschliessende Aussagen über die weiteren Folgen des Konfliktes auf die Beschaffung des ADS 15 zu machen. Armasuisse und Elbit arbeiten aber an einem detaillierten Projektplan für das nächste Jahr und wollen ab sofort wöchentlich Projektsitzungen abhalten.
Das Aufklärungsdrohnensystem 15 hat einen langen Weg hinter sich: Mit dem Rüstungsprogramm 2015 bewilligte das Parlament die Beschaffung von sechs Hermes 900 HFE Drohnen mit dem dazugehörigen Equipment für 250 Millionen Schweizer Franken. Laut dem ursprünglichen Zeitplan hätten die neuen Drohnen bereits 2018 den Betrieb aufnehmen sollen. Insbesondere der Aufwand für die im Frühjahr 2022 als Hermes 900 StarLiner erreichte zivile Zulassung der Drohne durch die israelische Luftfahrtbehörde wurde vom Hersteller unterschätzt. Auch die Kosten sind auf 298 Millionen Franken gestiegen. Im Rahmen der Einführungsphase wird die neue Drohne in der Schweiz bereits geflogen.
Das ADS15, das bis zu 24 Stunden in der Luft bleiben kann, wird für die Schweizer Armee neue Möglichkeiten in der Aufklärung bieten. Das ADS15 eignet sich für die Überwachung grosser Räume, Suche, Aufklärung und Verfolgung von Zielen und trägt zum Lagebild sowie zum Schutz kritischer Infrastrukturen und eigener Kräfte bei. Dazu kommen Aufgaben bei der Unterstützung ziviler Stellen wie Polizeikorps oder das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit. Anfänglich werden die unbemannten ADS15 bei Tag und in unkontrollierten Lufträumen noch mit einem Begleitflugzeug unterwegs sein. Die Schweiz hat bei der Integration von Drohnensystemen in den zivilen Luftraum zwar eine Vorreiterrolle inne, doch das „Sense and Avoid“ System wird erst in den kommenden Jahren vollständig integriert. Dank dieser Technologie soll das ADS15 künftig auch ohne Begleitung in allen Lufträumklassen unterwegs sein können. pd / eb www.ar.admin.ch