SUST: EasyJet-Notlandung in Zürich erfolgte zurecht

14. Mai 2021: Es kommt selten vor, aber es kommt vor, dass ein Pilot während eines Fluges aufgrund eines medizinischen Notfalls flugunfähig wird. Am 22. Januar 2016 erlitt ein EasyJet-Copilot eine allergieähnliche Reaktion aufgrund seines zuvor eingenommenen Essens, welche zu einer momentanen Flugunfähigkeit führte. Der Captain des Fluges von Berlin nach Lyon löste eine Notmeldung aus und landete auf dem nächstmöglichen Flughafen, das war Zürich. Die SUST hält in ihrem heute veröffentlichten Bericht fest, dass er richtig gehandelt hatte.

Der Airbus A319-111, eingetragen als G-EZIT, startete als „EZY 4374“ und dem Funkrufzeichen „EZY 47HB“ um 13.14 Uhr UTC auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld (EDDB) zum Linienflug nach Lyon Saint-Exupéry (LFLL). An Bord befanden sich vier Besatzungsmitglieder und 125 Passagiere. Im Reiseflug auf der Flugfläche 380 teilte der Copilot um 13.35 Uhr UTC dem Kommandanten mit, dass er sich nicht wohl fühle und auf die Toilette müsse. Im Anschluss daran äusserte der Copilot die Vermutung, dass er wohl etwas Schlechtes gegessen habe. Um 13.48 Uhr UTC machte der Kommandant den Copiloten darauf aufmerksam, dass sie überall landen könnten. Kurz darauf erwiderte der Copilot, dass er sich gar nicht wohl fühle. Um 13.55 Uhr UTC informierte der Kommandant die Flugsicherung über die Flugunfähigkeit des Copiloten und die deshalb geplante Ausweichlandung in Zürich.

Gemäss Aussage des Kommandanten war der Copilot ab ungefähr FL 200 nicht mehr in der Lage, seine überwachende Funktion wahrzunehmen. Da sich der Zustand des Copiloten verschlechterte, setze der Kommandant um 14.05 Uhr UTC die Notmeldung „mayday mayday“ ab. Die Landung in Zürich verlief dann um 14.15 Uhr UTC ereignislos. In der Folge rollte der Kommandant das Flugzeug zum zugewiesenen Standplatz, wo der Copilot sofort vom Personal des Medical Center des Flughafens Zürich in Empfang genommen und betreut wurde.

Nach Angaben des Copiloten hätten die medizinischen Abklärungen im Medical Center auf dem Flughafen Zürich eine allergieähnliche Reaktion oder Nahrungsmittelunverträglichkeit auf eingenommenes Essen ergeben, welche zu einer momentanen Flugunfähigkeit geführt haben, hält die SUST in ihrem Bericht fest. Bereits eine Stunde nach der Landung erhielt der Copilot die ärztliche Erlaubnis, die Heimreise als Passagier anzutreten. die SUST hält weiter fest, dass der Kommandant der Situation entsprechend zielgerichtet und sicherheitsbewusst gehandelt habe. Die Erfahrung zeige, dass mit der Ankündigung einer Flugunfähigkeit (incapacitation) das Absetzen eines Notrufs (mayday) einen klaren Mehrwert betreffend Aufmerksamkeit und Prioritätenbehandlung durch die Flugverkehrsleitstelle schaffen könne, so die SUST weiter.   hjb

SUST-Bericht-G-EZIT