SUST-Kommission wird vergrössert
17. Februar 2024: Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) ist der Ansicht, dass die Funktionsfähigkeit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) gewährleistet ist. Sie ist aber der Auffassung, dass die Ressourcen der SUST gestärkt und die Modalitäten für die Nutzung der SUST-Berichte durch die Strafverfolgungsbehörden geklärt werden sollten. Der Bundesrat hat am 14. Februar 2023 dazu Stellung genommen und stimmt den Empfehlungen der GPK-N zu.
Die GPK-N hat ihre Arbeiten aufgrund des Absturzes der Ju-52 mit 20 Todesopfern am 4. August 2018 und des Unfalls im Bahnhof Baden, der im August 2019 einem Mitarbeiter der SBB das Leben kostete, aufgenommen. Die GPK-N erhielt 2022 auch mehrere Aufsichtseingaben, insbesondere aus dem Luftfahrtbereich, zu den Tätigkeiten der SUST. Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Funktionsfähigkeit der SUST derzeit generell gewährleistet sei sowie dass die Untersuchungsstelle über ein hohes Mass an Fachwissen verfüge. Dennoch hat die GPK-N verschiedene Punkte erkannt, bei denen die Wirksamkeit der SUST erhöht werden könnte. Sie hat sechs Empfehlungen zuhanden des Bundesrates formuliert.
Mit den im Bericht gemachten Ausführungen und den sechs Empfehlungen ist der Bundesrat grundsätzlich einverstanden, wie er am 16. Februar mitteilte. So kann er sich der GPK-N anschliessen, wonach eine Vergrösserung der SUST-Kommission das Fachwissen des Gremiums erhöht und zu einer Verbesserung der Akzeptanz der SUST bei den Branchenakteuren führen kann. Diese Kommission besteht heute aus den drei Mitgliedern Pieter Zeilstra (Präsident), ehemaliger Vizedirektor des Bundesamtes für Verkehr, Roland Steiner, ehemaliger Linienpilot der Swissair/Swiss und ehemaliger Studiengangleiter Aviatik bei der ZHAW und Inge Waeber, einer selbständigen Rechtsanwältin und Notarin. Der Bundesrat wird nun die Kommission der SUST auf fünf Mitglieder vergrössern und in einem zweiten Schritt über den allfälligen Ausbau der Kapazitäten des Untersuchungsdienstes der SUST zu befinden.
Zudem erachtet der Bundesrat es ebenfalls als wichtig, dass sich die SUST und die Bundesanwaltschaft regelmässig über die Handhabung ihrer Aufgaben austauschen. Die Ausdehnung eines solchen Austausches auf die kantonalen Staatsanwaltschaften sei jedoch vorerst nicht angezeigt, so der Bundesrat. Im Rahmen der laufenden Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) ist beabsichtigt, die Zuständigkeit zur Verfolgung von luftfahrtspezifischen Verbrechen und Vergehen bei der Bundesanwaltschaft zu konzentrieren (Motion Candinas).
Im Rahmen der Revision der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) werde ebenfalls geprüft, ob Artikel 48 VSZV, welcher den Umgang mit Sicherheitsempfehlungen regelt, zu präzisieren sei, so der Bundesrat. Insbesondere soll ausdrücklich festgehalten werden, dass die SUST zu den Umsetzungsberichten der Bundesämter Stellung nehmen muss. Die SUST und das BAZL hätten 2023 bereits verschiedene Kommunikationsmassnahmen vereinbart, um künftig Missverständnisse möglichst zu verhindern, hält der Bundesrat weiter fest. hjb