Wichtige Zulassung für künftige Armee-Drohne

16. Februar 2022: Die Hermes 900 Drohne des israelischen Herstellers Elbit Systems hat von der israelischen Luftfahrtbehörde CAAI die Musterzulassung erhalten. Damit darf die Drohne wie ein bemanntes Flugzeug im zivilen Luftraum fliegen. Bei der Schweizer Luftwaffe wurde dieser Meilenstein dringend erwartet, denn in der Version Hermes 900 HFE soll diese Drohne als Aufklärungsdrohnensystem 15 (ADS15) bei der Schweizer Armee eingeführt werden.

Die zivile Zulassung des Hermes Starliner, wie das Unmanned Aerial System (UAS) von Elbit auch genannt wird, ist ein Meilenstein für die Luftfahrt. Israel (und auch die Schweiz) nehmen bei der Integration von unbemannten Systemen in den zivilen Luftraum weltweit eine Vorreiterrolle ein. Der Leiter der israelischen Luftfahrtbehörde CAAI, Joel Feldschuh, sagte denn auch: „Wir sind stolz darauf, dem Hermes Starliner UAS die Musterzulassung zu erteilen, mit der es im zivilen Luftraum wie jedes andere zivile Luftfahrzeug fliegen darf. Soweit der CAAI bekannt ist, ist dies eine Weltneuheit. Die CAAI ist ein aktiver Partner bei den Bemühungen der ICAO, die internationalen Vorschriften zu aktualisieren, um ferngesteuerte Flugsysteme im zivilen Luftraum zuzulassen.“ In der Schweiz werden weitere Schritte nötig sein, um die grosse Drohne mit 17 Metern Spannweite und 1,6 Tonnen Gewicht für den Betrieb im hiesigen, zivilen Luftraum zuzulassen. Andernorts werden Drohnen dieser Kategorie meist nur in gesperrten Lufträumen operiert.

Mit dem Rüstungsprogramm 2015 bewilligte das Parlament die Bestellung von sechs Aufklärungsdrohnen Hermes 900 HFE beim israelischen Hersteller Elbit Systems für 250 Millionen Franken – inklusive Bodenkomponenten, Simulator und Logistik. Zum Zeitpunkt der Evaluation eines neuen Aufklärungsdrohnensystems im Jahr 2012 wurde noch erwartet, die volle Einsatzbereitschaft mit der neuen Drohne bereits im Jahr 2018 zu erreichen. Dieser Zeitplan musste allerdings immer wieder revidiert werden und es mussten Zusatzkosten eingeräumt werden. Insbesondere der Aufwand für die nun erreichte zivile Zulassung der Drohne durch die israelische Luftfahrtbehörde wurde vom Hersteller unterschätzt – schlussendlich hat dieser Prozess sechs Jahre gedauert.

Die Einführung der ADS15 bei der Schweizer Luftwaffe verzögerte sich durch den Absturz einer für die Schweiz bestimmten Maschine auf einem Testflug des Herstellers in Israel zusätzlich. Die Absturzursache konnte ermittelt werden, entsprechende Verbesserungen wurden implementiert. Doch das Programm verzögerte sich so stark, dass die alten ADS95-Ranger-Drohnen Ende 2019 ausser Dienst gestellt werden mussten, bevor die neuen Drohnen in Israel bereitstanden. In der Schweiz wurden parallel zum Zulassungsprozess in Israel Entwicklungsarbeiten zur sicheren Integration der Drohne in den zivilen Luftraum durchgeführt, so etwa im Bereich der „Sense and Avoid“-Technologie, dank der das ADS15 Objekten auf potenziellem Kollisionskurs automatisch ausweicht. Mit dem ADS15 wird die Schweizer Luftwaffe ihre Aufklärungsfähigkeiten, die oft auch zivilen Behörden wie dem Grenzwachtkorps zugute kommen, markant erweitern. Die Hermes 900 HFE kann über 24 Stunden in der Luft bleiben und Sensornutzlasten bis 450 Kilogramm mitführen. Eugen Bürgler www.elbitsystems.com

Die erste in die Schweiz gelieferte ADS15 Aufklärungsdrohne auf dem Militärflugplatz Emmen – sie wurde später wieder nach Israel gebracht. Foto Eugen Bürgler