SUST: Anflüge aus entgegengesetzter Richtung in Grenchen

Ein Embraer Phenom 300 Businessjet und ein Robin DR400 Motorflugzeug kamen sich am 1. Mai 2018 beim Flugplatz Grenchen zu nahe. Die SUST hat einen Bericht zum Zwischenfall veröffentlicht, bei dem die beiden Flugzeuge aus entgegengesetzten Richtungen zur Landung auf der Hartbelagspiste ansetzten, kurz nachdem die Kontrollzone deaktiviert und zur Radio Mandatory Zone (RMZ) gewechselt wurde.

Von Wangen-Lachen herkommend hörte der Pilot der Robin DR400 HB-KLE im Anflug auf Grenchen laut dem jüngst veröffentlichten summarischen Bericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) per ATIS die aktuellen Flugplatzinformationen ab, wo die Piste 06 als in Betrieb stehende Piste angegeben wurde. Nach dem Erstaufruf des Piloten bei der Platzverkehrsleitstelle meldete der Flugverkehrsleiter um 17 Uhr, dass ab nun die die Kontrollzone und damit der Luftraum der Klasse D nicht mehr länger aktiv sei, und alle Verkehrsteilnehmer mit Blindübermittlung(blind calls) fortfahren sollen. Damit war die RMZ aktiv.

Sekunden später meldete sich die Besatzung des Embraer Phenom 300 Businessjets HB-VYS nach einem IFR-Flug aus Grossbritannien auf der Frequenz für einen Direktanflug im Sichtflug auf die Piste 24. Da die verfügbare Landedistanz der Piste 24 135 Meter länger ist als in entgegengesetzte Richtung, bevorzugte die Besatzung eine Landung auf dieser Piste. Währenddessen meldete sich ein weiteres Kleinflugzeug von Westen her anfliegend für einen Anflug auf die Piste 06. Da der Anflug nicht stabilisiert war, leitete die Besatzung des Businessjets über der Pistenschwelle 06 einen Durchstart ein.

Ein Passagier in der Robin machte den Piloten auf den durchstartenden Jet aufmerksam, praktisch gleichzeitig wurde er auch vom Platzverkehrsleiter auf den in entgegengesetzte Richtung anfliegenden Businessjet aufmerksam gemacht. Der Pilot der Robin setzte darauf zu einer Linkskurve an. Die Phenom 300 überstieg die Robin im Steigflug gemäss SUST um rund 500 Fuss, der horizontale Abstand hatte minimal 0,1 nautische Meilen betragen. Erst als der Flugplatz-Assistent der Businessjet-Besatzung deutlich machte, dass ein erneuter Anflug auf die Piste 24 wieder eine Situation mit entgegenfliegendem Flugverkehr ergeben werde, entschied sich die Besatzung der HB-VYS für eine Landung auf der Piste 06. Beide Flugzeuge landeten schliesslich ohne weitere Probleme in Grenchen.

Die SUST hält in ihrem Bericht fest, dass es während aktiver RMZ grundsätzlich Saches des Piloten sei, die bevorzugte Pistenrichtung zu wählen, doch habe zum Zeitpunkt des Zwischenfalles die Piste 06 in Betrieb gestanden. Der Jet-Besatzung sei klar gewesen, dass sie in der RMZ für die Einhaltung sicherer Abstände zu anderem Flugverkehr verantwortlich gewesen sei. Die SUST bezeichnet die Entscheidung, die Piste 24 anzufliegen als «risikoreich». Dagegen lobt der SUST-Bericht das Handeln des Platzverkehrsleiters als «umsichtig» – es habe zur Entschärfung der konfliktträchtigen Situation beigetragen.

Die SUST folgert aus ihren Untersuchungsergebnissen, dass die Anzahl gemeldeter gefährlicher Annäherungen um Grenchen seit der Einführung der RMZ massiv zugenommen habe. Das damals angewendete Konzept und Mängel in den damit verbundenen Publikationen sei insbesondere beim Wechsel der Betriebsform mit Risiken verbunden. Das BAZL hat das Pilotprojekt «IFR ohne Flugverkehrskontrolldienst» zeitweilig auf Ende März 2019 beendet. Die neu gerechneten IFR-Abflüge werden über den Sommer 2019 validiert. Die permanente RMZ mit IFR-Verkehr im Luftraum der Klasse Golf ist für den Flugplatz Grenchen (LSZG) ab März 2020 vorgesehen, sofern die Validierung erfolgreich verlaufen ist. pd / eb

Der summarische SUST-Bericht als PDF:

SUST HB-VYS_HB-KLE Grenchen