BAZL schliesst Flugplatz Kägiswil vorläufig
30. Juli 2026: Der Flugbetrieb in Kägiswil wird vorerst bis zum 20. November 2026 unterbrochen, teilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt heute mit. Die Bundesstellen haben der Flugplatzgenossenschaft Obwalden (FGOW), die den Flugplatz bis Ende September nutzt, in Aussicht gestellt, über einen zeitlich begrenzten Weiterbetrieb zu verhandeln. Nach Ansicht der FGOW ist das Vorgehen des BAZL nicht rechtens.
Die Verfügung des BAZL vom 13. Juli 2026 zum Bauabschlag im Umnutzungsverfahren wurde von der FGOW vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten. Das Verfahren ist hängig, das Umnutzungsverfahren in ein ziviles Flugfeld demzufolge nicht rechtskräftig, so das BAZL in der heutigen Medienmitteilung. Der Baurechtsvertrag der Armasuisse, welcher der FGOW erlaubt, das Flugfeld und die Hangars zu nutzen, läuft per Ende September 2026 ab. Er wurde bisher nicht verlängert. Das BAZL sieht die Voraussetzungen zum Weiterbetrieb des Flugplatzes deshalb nicht mehr erfüllt und hat die Schliessung angeordnet. Erlaubt wird ausschliesslich das Ausfliegen von Flugzeugen auf andere Plätze. Ab dem 9. Oktober und vorerst bis zum 20. November 2026 Flugbetrieb komplett eingestellt, weil dann die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega) für den geplanten Neubau in Pistennähe Profilstangen aufstellt. Die allfällige Weiterführung des Flugbetriebs nach diesem Datum bildet derzeit Gegenstand von Verhandlungen des Bundes mit der FGOW, so das BAZL.
Die FGOW zeigte sich irritiert vom Vorgehen des BAZL und spricht in einer Medienmitteilung von einem „Hauruck“-Versuch zur Schliessung des Flugplatzes Kägiswil – vor der noch hängigen gerichtlichen Klärung. Anscheinend gehe es den Behörden darum, den Flugbetrieb auf dem Flugplatz Kägiswil auf Biegen und Brechen zu stoppen, ungeachtet der gesetzlichen Vorgaben und gängigen Gerichtsverfahren. Die FGOW wehre sich gegen dieses rechtsstaatlich fragwürdige Vorgehen. Das BAZL habe der FGOW das rechtliche Gehör nicht gewährt, sondern sie als Direktbetroffene ein weiteres Mal kommunikativ überrascht.
Öffentliche Auflage der Unterlagen für den zivilen Heliport ab 15. Oktober 2026
Die Rega muss ihren Standort am Flughafen Zürich bis Ende 2030 aufgrund der geplanten Pistenumrollung aufgeben. Sie hat beim BAZL ein Gesuch eingereicht, um sich neu auf dem ehemaligen Militärflugplatz Kägiswil in der Gemeinde Sarnen (OW) ansiedeln zu können. Dort soll anstelle des bisherigen Flächenflugbetriebs ein ziviler Heliport entstehen. Auf diesem will die Rega künftig den technischen Unterhalt ihrer Helikopterflotte vornehmen; auch soll sich dort der neue Rega-Hauptsitz befinden. Längerfristig soll auf dem Heliport zudem der Bau einer Helikopterbasis für Arbeitsflüge der regional ansässigen Rotex Helicopter AG möglich sein.
Die Rega plant auf dem Flugplatz Kägiswil einen Neubau mit Hangar und fünf Helikopter-Standplätzen sowie einen mehrstöckigen Verwaltungskomplex mit Einstellhalle. Die Nutzung des Heliports soll auf die Durchführung von Werk- und Arbeitsflügen zu Werkzeiten beschränkt werden. Es ist keine Rega-Einsatzbasis geplant. Das Vorhaben der Rega bedingt Anpassungen im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Dieser ist noch auf die ursprünglich geplante Umnutzung des ehemaligen Militärflugplatzes in ein ziviles Flugfeld ausgerichtet. Während die FGOW für die Vereine und Flugschulen auf dem Platz einen Lösung zur Weiterführung des Flugbetriebs mit Flächenflugzeugen anstrebt, stellt sich die Rega auf den Standpunkt, dass ein Nebeneinander von zivilem Flugbetrieb und Rega-Center in Kägiswil nicht realisierbar sei.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) unterbreitet die Entwürfe zur Anpassung des SIL der Bevölkerung zur Mitwirkung. Ab dem 15. Oktober 2026 liegen die Dokumente zum SIL sowie das Gesuch der Rega auf der Gemeindeverwaltung Sarnen während 30 Tagen bis 16. November 2026 auf. Die Entwürfe zum SIL sind ab dem 15. Oktober 2026 auf der BAZL-Website einsehbar. pd/eb
















