Winterflugplätze und militärische Mitnutzung ziviler Plätze

20. November 2024: An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat diverse Anpassungen im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) verabschiedet. Die Änderungen betreffen die Winterflugplätze und die militärische Mitbenutzung ziviler Flugplätze. Zudem hat er das neue Objektblatt für den Flugplatz Trogen genehmigt.

 

In der Schweiz gibt es vier Winterflugfelder und zwei Winterheliports. Es sind saisonal, zeitlich begrenzt betriebene Anlagen ohne feste Infrastruktur. Derzeit verfügt lediglich das Winterflugfeld Schwarzsee (FR) über ein SIL-Objektblatt. Bei den übrigen fünf Winterflugplätzen (Blumental, Lauberhorn, Männlichen, Gstaad-Inn Grund, St. Moritz), die von Helikoptern genutzt werden, wird das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die Auswirkungen des Flugbetriebs auf die Umwelt sowie das räumliche Konfliktpotenzial mit den betroffenen Kantonen Bern und Graubünden, den betroffenen Gemeinden und den Flugplatzhaltern abklären. Sind die Auswirkungen gering, soll in Absprache mit dem jeweiligen Kanton auf die Erarbeitung und Verabschiedung eines Objektblatts verzichtet werden können.

 

Die Luftwaffe beabsichtigt in Zukunfteine militärische Mitbenutzung einzelner ziviler Flugplätze. Im Vordergrund stehen die Flugplätze Buochs (NW), Mollis (GL) und St. Stephan (BE). An diesen drei Standorten plant die Luftwaffe Übungen während jährlich maximal zwei Tagen. Auf diesen drei Flugplätzen – alles ehemalige Militärflugplätze – hat die Luftwaffe in den vergangenen Jahren bereits Dezentralisierungsübungen mit F/A-18 Hornets durchgeführt. Anscheinend soll die Mitbenutzung dieser Infrastrukturen durch die Luftwaffe längerfristig geregelt werden.

 

Der seit 1977 bestehtende private Heliport Trogen ist der einzige Heliport im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Er dient für Werk- und Arbeitsflüge sowie Aus- und Weiterbildungsflüge, insbesondere der Helimission, die dort ihre Basis hat. Das Jahreskontingent sieht maximal 100 Flugbewegungen vor. Mit dem neuen Objektblatt wird die räumliche Festlegung und der Rahmen für den Flugbetrieb verbindlich festgelegt. pd / eb www.bazl.admin.ch