BAZL konkretisiert Simulator-Obligatorium
02 Juli 2024: Wenn Pilotinnen und Piloten von komplexen Flugzeugen oder den meisten Helikopter-Kategorien zu Prüfungen oder Proficiency Checks (Befähigkeitsüberprüfungen) antreten, müssen in naher Zukunft zwingend Flugsimulatoren eingesetzt werden, sonst werden die Prüfungen oder Checks vom BAZL nicht mehr akzeptiert. Für die betroffenen Flugzeuge gilt das neue Obligatorium ab 1. Oktober 2024, für Helikopter ab 1. Juni 2025.
Flugsimulations-Trainingsgeräte (Flight Simulation Training Devices FSTDs) bringen erhebliche Sicherheits- und Qualitätsvorteile, wenn sie für Ausbildungs- und Prüfungsaktivitäten eingesetzt werden, schreibt das BAZL in einer Mitteilung zum neuen Obligatorium. Diese Richtlinie zur Nutzung von Simulatoren betrifft Piloten, ATOs (Approved Training Organisation), Instruktoren, Betriebe und Prüfungsexperten von komplexen oder hochleistungsfähigen Flugzeugen mit Einpersonenbesatzung und den meisten Hubschrauberkategorien. Das Bundesamt schreibt dazu: „Auf der Grundlage von Sicherheits-, Effizienz- und Umwelterwägungen sind praktische Prüfungen, Befähigungsüberprüfungen und Schulungen/Prüfungen gemäss Part-ORO (Organisation Requirements for Air Operations) für Flugzeuge und Hubschrauber mit einem Piloten in einem FSTD durchzuführen, wenn dieser verfügbar und zugänglich ist.
Von der neuen Regelung betroffen ist also insbesondere der grösste Teil aller Berufspiloten. Denn als komplex gelten nach EASA-Definition Flugzeuge mit einem maximalen Startgewicht über 5700 Kilogramm oder mehr als 19 Passagierplätzen oder für die Operation mit mindestens zwei Piloten zertifiziert ist oder über eine Jet-Turbine oder mehr als eine Turboprop-Antrieb verfügt. Zusätzlich gilt die neue Regelung auch für nicht-komplexe Flugzeuge die „hochleistungsfähig“ sind, eine Kategorie, die nicht mit klaren Zahlen definiert ist. Bei Helikoptern gilt die Pflicht für die Simulator-Nutzung nicht nur die als komplex definierten Maschinen (über 3175 Kilogramm maximales Startgewicht oder über neun Passagiere oder zwei Piloten als Minimum-Crew), sondern auch für Helikopter, bei denen als Maximum mehr als fünf Sitze zugelassen sind – beim weit verbreiten H125 Ecureuil trifft das mit fünf Passagiersitzen plus Pilotensitz zu.
Eine Ausnahme gibt es, wenn für ein bestimmtes Muster kein FSTD existiert. Während im Bereich der Verkehrsluftfahrt Simulatoren für Checks und Prüfungen schon länger genutzt werden, spielen leistungsfähige Helikoptersimulatoren im Helikopterbereich erst in den letzten Jahren eine grössere Rolle. Weltweit beachtete und erfolgreiche Innovationen sind dabei vom Schweizer Entwickler und Hersteller Loft Dynamics gekommen, dessen Virtual-Reality-Simulatoren von der EASA qualifiziert wurden.
Das BAZL hält denn auch ausdrücklich fest, dass für Checks und Prüfungen auf H125 / AS350 Helikopter der Einsatz von FSTDs ab 1. Juni 2025 vorgeschrieben ist. Denn aktuell seien zwei FTD3 (Flight Training Device Level 3) und bald ein FFS (Full Flight Simulator) in der Schweiz verfügbar. Piloten, Instruktoren und Experten werden deshalb aufgefordert, so zu planen, dass die gesetzten Fristen eingehalten werden können. Weil der PC-12 (gleich wie zum Beispiel TBM700 oder eine Piper PA-46 Malibu) als „hochleistungsfähig“ gilt, ist auch für den einmotorigen Turboprop die „Simulatorpflicht“. Allerdings, wie das BAZL konkretisiert, nur für die Versionen PC-12NG und NGX, für die es in der Schweiz einen FTD2 gibt, für die älteren PC-12-Versionen gibt es hierzulande keinen Simulator. Eugen Bürgler www.bazl.admin.ch