Drehkreuz mit Langstrecken braucht heutige Betriebszeiten
17. Februar 2025: Der Flughafen Zürich begrüsst die vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und hofft, dass mit Optimierungen wie dem Südstart geradeaus bei Bise (Straight 16) die Pünktlichkeit verbessert werden kann. Damit würden auch die Nachtstunden von Fluglärm entlastet. Um die wichtige Drehkreuzfunktion für die Schweiz weiter erfüllen zu können, dürfe es keine zusätzlichen Betriebseinschränkungen geben, so der Flughafen. Bereits heute habe Zürich unter vergleichbaren Flughäfen in Europa das restriktivste Nachtflugregime.
Die Flughafen Zürich AG unterstützt in ihrer Stellungnahme die vorgesehenen Anpassungen im SIL. Zahlreiche Massnahmen, darunter die Optimierung von An- und Abflugrouten sowie die Verlängerung der Pisten und der seit Jahren geplante Südstart geradeaus bei Bise, sind schon heute im SIL enthalten. Der Flughafen teilt die Schlussfolgerungen des Bundes, dass sich diese Massnahmen auch positiv auf die Fluglärmsituation am Abend auswirken werden. Die Flughafen Zürich AG hat zudem eine Erhöhung der Lärmgebühren für verspätete Abflüge nach 23:00 Uhr beantragt. Diese Lenkungsmassnahme soll Anreize schaffen, dass in den lärmsensiblen Nachtstunden pünktlicher und mit leiseren Flugzeugen geflogen wird. All diese genannten Massnahmen helfen, Verspätungen am Flughafen Zürich zu reduzieren – gerade auch in den Nachtstunden, argumentiert der Flughafen.
Der Flughafen Zürich ist als internationales Drehkreuz von grosser Bedeutung für die Anbindung der Schweiz an die Welt. Kein vergleichbarer Flughafen in ganz Europa habe so kurze Betriebszeiten, wie sie am Flughafen Zürich bereits heute gelten, so der Flughafen Zürich in seiner heutigen Mitteilung. Für den Erhalt des Drehkreuzbetriebs und damit der guten internationalen Erreichbarkeit dürften die aktuellen Betriebszeiten nicht noch weiter gekürzt werden. Dass die letzte halbe Stunde (23:00 bis 23:30) zum Verspätungsabbau beibehalten wird, sei deshalb zentral. Ohne diese Möglichkeit könnten viele Langstreckenverbindungen nicht mehr betrieben werden. Die im vorliegenden Objektblatt gemachten Formulierungen zum Erhalt der heutigen Betriebszeit am Flughafen Zürich begrüsst die Flughafen Zürich AG deshalb ausdrücklich.
Die Revision des SIL-Objektblatts geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück, das eine Neubewertung der Lärmauswirkungen in den Nachtstunden verlangte. Die Flughafen Zürich AG begrüsst, dass der Bund nun mit dem Grundlagenbericht sowie den Anpassungen im SIL-Objektblatt die Voraussetzungen schafft, um die schon heute im SIL-Objektblatt festgelegten betrieblichen Verbesserungen voranzutreiben. Damit können blockierte Verfahren für Massnahmen zur Reduktion von Verspätungen und zur Erhöhung der Betriebssicherheit wieder aufgenommen werden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wird nun die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und die SIL-Anpassung dem Bundesrat zur Verabschiedung vorlegen. Die Flughafen Zürich AG erwartet, dass die hierfür notwendigen Schritte rasch vorgenommen werden, um die seit Jahren geplanten Sicherheits- und Pünktlichkeitsmassnahmen am Flughafen Zürich umsetzen zu können. pd www.flughafen-zuerich.ch