BAZL verfügt Gebührensenkung in Zürich
Das BAZL hat dem Flughafen Zürich eine Gebührensenkung verfügt, weil die Flughafen Zürich AG (FZAG) seiner Ansicht nach seit 2016 zuviel verdient hat. Deshalb sollen ab April 2020 die Gebühren für die Fluggesellschaften sinken. Die FZAG wird aber dagegen Beschwerde einreichen.
Primär aufgrund des Volumenwachstums der vergangenen Jahre weise die FZAG im regulierten Geschäftsbereich eine Rendite aus, die über dem vom BAZL festgelegten Kapitalkostensatz von 5,9 Prozent liege, teilt der Flughafen mit. Das BAZL sehe sich nun veranlasst, diesbezüglich aktiv zu werden, obschon eine deutliche Gebührensenkung für die nächste Gebührenperiode seitens der Flughafen Zürich AG in Aussicht gestellt wurde, heisst es weiter.
Das BAZL hat basierend auf Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung über die Flughafengebühren eine Gebührensenkung während der laufenden Gebührenperiode, also bis Ende 2020 verfügt, da es das Kostendeckungsprinzip verletzt sieht. Die Verfügung sieht vor, die Flugbetriebsgebühren (ausser den Emissions- und Lärmgebühren) per 1. April 2020 um 15 Prozent zu reduzieren.
Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 würden aufgrund der Verfügung die Erträge aus Flugbetriebsgebühren im nächsten Jahr rund 60 Millionen tiefer ausfallen, hat der Flughafen ausgerechnet. Der Aktienkurs der Flughafen Zürich AG sank am 12. November um rund drei Prozent. Die Flughafen Zürich AG vertritt die Ansicht, dass das Kostendeckungsprinzip in der laufenden Gebührenperiode nicht verletzt sei und wird deshalb gegen die Verfügung Beschwerde einreichen. Wenn diese aufschiebende Wirkung erhält, dann dürften die Gebühren 2020 nicht sinken. Derzeit verhandeln die Fluggesellschaften und die FZAG über die ab 2021 geltenden Gebühren. hjb