Wichtige Änderungen im Luftfahrtgesetz aufgegleist

28. August 2024: An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, die Vernehmlassung zum revidierten Luftfahrtgesetz (LFG) zu eröffnen. Es geht dabei um ein ganzes Paket wichtiger Anpassungen: die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen, Pilotenalter, eine nationale Berufspilotenlizenz für Helipiloten oder der Bestandesschutz für Flughäfen. Die Vernehmlassung dauert bis 28. November.

 

Mehrere Vorstösse aus dem eidgenössischen Parlament bedingen Anpassungen im Luftfahrtgesetz: Dazu gehört die Motion Candinas, die sich der strafrechtlichen Zuständigkeit bei Flugunfällen und schweren Vorfällen annimmt. Die Zuständigkeit soll neu an den Bund (Bundesanwaltschaft) übertragen werden. Damit wird eine Bündelung der Kompetenzen und eine effizientere Abwicklung der Verfahren angestrebt. Zwei weitere, identische Motionen fordern die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz. Eine neue gesetzliche Grundlage soll es gewerbsmässig tätigen Helikopterpilotinnen und -piloten ermöglichen, bis zum 65. Altersjahr zu fliegen. In der Motion «Sektorenmarkt der Flughäfen im öffentlichen Beschaffungswesen» fordert die Verkehrskommission des Nationalrates (KVF-N), die Flughäfen als systemrelevante und volkswirtschaftlich wichtige Infrastrukturen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht zu befreien.

 

Die Revision des Luftfahrtgesetzes umfasst insgesamt 22 Themen. Dazu gehören Ausnahmen vom Öffentlichkeitsgesetz (Informationen zu sicherheitsrelevanten Ereignissen sollen nicht zwingend öffentlich sein), Redlichkeitskultur «Just Culture» (Personen, die sicherheitsrelevante Ereignisse melden, sollen deswegen keine Nachteile erfahren), Bestandesschutz für Landesflughäfen (als Anlagen von nationalem Interesse sollen die Landesflughäfen Zürich und Genf inklusive Eckwerten für den Flughafenbetrieb wie Betriebszeiten geschützt und auch durch umweltrechtliche Sanierungsverfahren grundsätzlich nicht eingeschränkt werden können und einer Erweiterung der Möglichkeiten, Flugsicherungsdienstleistungen an ausländische Anbieter auslagern zu können. Dazu kommen unter anderem Optimierungen beim Austausch von Informationen bei der Überprüfungen von Sicherheitsbeauftragten an Flughäfen (Background Checks) oder das Anordnen von polizeilichen Drogen- und Alkoholkontrollen durch Flugplatzleiter. pd / eb  www.bazl.admin.ch