Zivile Flüge in Dübendorf und anderen Militärflugplätzen einfacher möglich

26. April 2023: Von militärisch zu zivil: Der Flugplatz in Dübendorf befindet sich in der Umnutzungsphase. An seiner Sitzungen heute passte der Bundesrat die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) in diesem Sinn an. Damit seien zivilaviatische Nutzungen auf Militärflugplätzen auch während der Umnutzungsphase möglich, teilt das BAZL heute mit

Ein Flugplatz, mehrere Nutzungsarten: Um die Piste und die weitere aviatische Infrastruktur in Dübendorf zu erhalten, erarbeitete der Kanton Zürich 2021 einen Synthesebericht zur zivilen Umnutzung. Der Flugplatz soll künftig neben der Luftwaffe und zivilen Einsatzorganisationen wie Rega und Kantonspolizei Zürich auch dem Innovationspark vor Ort dienen. Dieses Planungsziel werde aber erst nach einer mehrjährigen Übergangsphase erreicht, heisst es weiter. Damit bereits kurzfristig weitere zivilaviatische Nutzungen am Standort Dübendorf möglich seien, brauche es rechtliche Anpassungen. Der Bundesrat hat deshalb Änderungen in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) beschlossen.

Die angepasste VIL ermöglicht es nun, einen Militärflugplatz in der Übergangsphase vermehrt zu nutzen. Konkret: Am Standort Dübendorf können sich dank der Neuregelung einzelne aviatische Betriebe schon während der Übergangsphase ansiedeln und den Flugplatz nutzen. In der angepassten VIL werden die Such-, Rettungs- und Polizeiflüge nicht mehr dem Kontingent von Bewegungen von zivilen Flügen angerechnet. So verbleibt in Dübendorf ein Kontingent, das zivile Bewegungen für andere Zwecke zulässt – etwa für Testflüge bei Forschungsprojekten. Mit der Verordnungsänderung löst der Bundesrat eine aktuelle Herausforderung in Dübendorf. Die Neuregelung gilt jedoch für alle Militärflugplätze. Die geänderte Bestimmung tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. pd

Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt