Ukraine-Konferenz: Nachtflugsperre für Zürich gelockert

12. Juni 2024: Von Donnerstagmorgen, 13. Juni um 08.00 Lokalzeit bis Montagabend, 17. Juni um 20.00 Uhr übernimmt die Luftwaffe das Zepter im Luftraum über der Zentralschweiz und angrenzenden Gebieten. Zum Schutz der Ukraine-Konferenz auf dem Bürgenstock wird die Nutzung des Luftraums in einem Umkreis von 25 nautischen Meilen (46,3 Kilometer) rund um den Bürgenstock erheblich eingeschränkt. Mehrere Flugplätze und Heliports bleiben in dieser Zeit komplett geschlossen. Für die An- und Abreise der rund 90 Staatsdelegationen (rund die Hälfte davon mit Delegationen auf höchster Ebene) wurde der Flughafen Zürich festgelegt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt lockert die Nachtflugbeschränkungen am Flughafen Zürich für die Nächte vom 15./16. Juni und 16./17. Juni, da mit Verspätungen im Linienverkehr zu rechnen sei.

 

Das BAZL und der Flughafen Zürich rechnen wegen der Ukraine-Friedenskonferenz auf dem Bürgenstock im Kanton Nidwalden am kommenden Wochenende mit Zusatzverkehr am Flughafen Zürich, der von den allermeisten der rund 90 erwarteten Delegationen für die An- und Abreise genutzt wird. Die Schweizer Luftwaffe wird den Transport eines Teils der völkerrechtlich geschützten Personen per Helikopter zum Bürgenstock sicherstellen. Da Verspätungen erwartet werden müssen, erlaubt das BAZL für die beiden Nächte am Wochenende, dass allfällig verspätete Linienflüge bis 02:00 Uhr ohne besondere Bewilligung starten und landen können. Ausserdem lässt das BAZL während der beiden Nächte Flüge von Staatsluftfahrzeugen unbeschränkt zu. Wie das BAZL heute mitteilte, sei allerdings höchstens mit vereinzelten Flügen mitten in der Nacht zu rechnen. Unklar ist, ob auch der in unmittelbarer Nähe zum Konferenzort gelegene Militärflugplatz Emmen für Teilnehmende der Friedenskonferenz genutzt wird. Jedenfalls wird die hinter dem Tower entlang der Flugplatzumzäunung verlaufende Rüeggisingerstrasse für die Dauer der Friedenskonferenz für die Öffentlichkeit gesperrt.

 

Für VFR- und nicht kommerziellen IFR-Flugverkehr gilt in der Sicherheitszone um den Bürgenstock ein generelles Flugverbot. Auch für Hängegleiter, Deltasegler, Drohnen und Modellflugzeuge gelten spezielle Regelungen. Details dazu sind auf der Webseite des Schweizer Hängegleiterverbandes (SHV), des Schweizer Modellflugverbandes (SMV) sowie der Schweizer Drohnenkarteverfügbar.

 

Geschlossene Flugplätze für sämtlichen VFR-Verkehr:
Kägiswil (LSPG), Haltikon (LSXN), Hausen am Albis (LSZN), Luzern-Beromünster (LSZO), Buttwil (LSZU), Triengen (LSPN), Schattenhalb (LSXC) sowie Schindellegi (LSXS).

 

Offene Flugplätze mit Auflagen:
An- und Abflüge zu den Flugplätzen Erstfeld und Buochs innerhalb der Sicherheitszone unterliegen besonderen Regeln und Verfahren, welche die Luftwaffe in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt erarbeitet hat. Staatsluftfahrzeuge werden in Buochs kaum erwartet, die Aktivitäten auf dem Flugplatz unmittelbar am Bürgenstock werden auf ein Minimum reduziert. Für den Flugplatz Wangen-Lachen und den Heliport Pfaffnau, die beide ganz am Rand des 25-Meilen-Radius liegen, gilt gemäss Karte der eingeschränkten Zone mit dem Namen LSR91 der eingeschränkte Luftraum erst ab einer Höhe von 4500 Fuss – unbedingt aber das aktuelle Daily Airspace Bulletin Switzerland (DABS) konsultieren.

 

Die Einschränkungen in der LSR91 werden in Abhängigkeit der Beurteilung der Bedrohungslage aktiviert. Die Schweizer Luftwaffe behält sich vor, Änderungen oder Verschärfungen auch kurzfristig vorzunehmen.  Als Teil der umfangreichen Sicherheitsmassnahmen wird während der Ukraine-Konferenz auch die Zuschauerterrasse am Flughafen Zürich, wo viele Staatsgäste erwartet werden, geschlossen bleiben.

Die Armee wird im Luftraum den Luftpolizeidienst sowie eine verstärkte Luftraumüberwachung sicherstellen und im Rahmen eines Assistenzdienstes die Behörden mit bis zu 4000 Armeeangehörigen unterstützen. pd / eb